Die erste gemeinsame Wohnung – was ist zu beachten?

Die erste gemeinsame Wohnung – was ist zu beachten? Pixabay
Für viele junge Paare stellt der Zusammenzug in die erste gemeinsame Wohnung einen wichtigen Schritt dar.

Viele Entscheidungen müssen getroffen werden, um die Zeit bestmöglich genießen und die Basis für eine gemeinsame Zukunft legen zu können. Leider warten auch immer wieder Hürden auf junge Paare, die diesen Schritt wagen. So auch beim Versicherungsschutz.

Grundsätzlich empfiehlt es sich eine Haushalts- und/oder Eigenheimversicherung abzuschließen, um das eigene Inventar oder gleich das gesamte Gebäude gegen viele verschiedene Gefahren zu schützen. In den meisten Haushaltsversicherungen ist auch eine Privathaftpflichtversicherung integriert, die vor Schadenersatzforderungen schützt. Was passiert nun, wenn man mit seinem Partner zusammenzieht?

Hier muss man grundlegend unterscheiden:
Ein Partner hat bereits eine bestehende Haushaltsversicherung
Dann kann der zweite Partner mitversichert werden. Gegebenenfalls sollte auch die Versicherungssumme angepasst werden, wenn der Umzug in eine kleinere oder größere Wohnung stattfindet. Auch bei einer gleichbleibenden Wohnungsgröße kann eine Anpassung der Versicherungssumme aus verschiedenen Gründen notwendig werden.

Beide Partner haben jeweils eine eigene Haushaltsversicherung
Die Haushaltsversicherung, zu der der Haushalt nicht aufrecht erhalten bleibt, kann gekündigt werden. Wichtig hierbei ist, dass die Kündigung vor Umzug und Ummeldung erfolgt, da diese sonst von der Versicherung abgelehnt werden kann.

In beiden Fällen ist die Neugestaltung eines Versicherungsvertrages dringend zu empfehlen. Die gemeinsame Haushaltsführung kann übrigens auch Auswirkungen auf andere Versicherungsbereiche haben, weshalb auch Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen, private Krankenversicherungen und KFZ-Versicherungen überprüft werden sollten.

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