Schneckentempo beim Diskriminierungsabbau

ÖGB-RF Antonia Baumann, ÖGB-RF-Stv. Ingrid Rieder und Betriebrätin Iris Polach ÖGB-RF Antonia Baumann, ÖGB-RF-Stv. Ingrid Rieder und Betriebrätin Iris Polach
Gewerkschafterinnen fordern echte Gleichstellung der Frauen mit den Männern

„Das Schneckentempo, mit dem gegen Lohndiskriminierung angegangen wird, können wir uns nicht länger leisten!“, zeigt sich die Vorsitzende der ÖGB-Frauen in der Region Liezen, Antonia Baumann, unzufrieden, aber auch kämpferisch. „Geringere Löhne und Teilzeitarbeit führen in die Altersarmut“, damit sei der aktuelle Auftrag an die Politik anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März klar umrissen.

Gerade die Aufträge aus dem neuen Arbeitsprogramm der Bundesregierung seien auch aus Frauensicht zu beleuchten. Dies beginnt bei der Vorstellung von einem 12-Stunden-Arbeitstag, der die Situation vieler Eltern noch verschärfen und noch mehr Frauen in Teilzeitarbeit drängen könnte. „Wie soll ich meinen Arbeitstag flexibel gestalten, wenn ich ein Kindergartenkind habe? Das geht sich mit den Öffnungszeiten der Kindergärten nicht aus, außerdem ist es auch gar nicht zulässig, ein Kind länger als acht Stunden in Betreuung zu lassen“, präzisiert Antonia Baumann.

Die Schaffung eines kollektivvertraglichen Mindestlohnes von 1.500 Euro brutto wird von allen ÖGB-Frauen begrüßt, zumal dies laut Baumann mehrheitlich für Frauen eine Verbesserung bedeute. „1.500 Euro sind aber nur ein Zwischenschritt, das neue Mindestlohnziel liegt bei 1.700 Euro brutto.“ Am Aufbrechen veralteter Rollenbilder müsse weiterhin gearbeitet werden. Verpflichtende Frauenquoten in Aufsichtsräten und die Hinführung von jungen Frauen und Mädchen zu den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) werden weiterhin vehement unterstützt.

Wir haben genug von dem Schneckentempo“, schlägt Baumann auf den Tisch, „wir fordern von Arbeitsmarkt, Unternehmensseite und der ganzen Gesellschaft eine Beschleunigung!“

Brandaktuelles Beispiel für Verbesserungen ist die Reform des Kinderbetreuungsgeldes für Geburten ab 1. März 2017, die nicht zuletzt auf den ständigen Einsatz des ÖGB zurückzuführen ist. Mit der neuen Regelung sei mehr Flexibilität und Fairness für Eltern verbunden. So bleibt die einkommensabhängige Variante bestehen, aber die bisherigen vier Pauschalvarianten werden durch ein flexibles Kinderbetreuungskonto ersetzt. Außerdem wurden Anreize für eine partnerschaftliche Teilung (u.a. „Papamonat“) geschaffen.

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