Haftung bei Lawinen im alpinen Gelände

Empfehlung Haftung bei Lawinen im alpinen Gelände
Die Österreicher finden immer mehr Gefallen an Skitourengehen,

Variantenfahren und Skifahren abseits der gesi¬cherten Pisten.

In der Wintersaison 2014/2015 ereigneten sich 6.540 Alpinunfälle. Die insta¬bilen Schneedecken sorgten für besonders viele Lawinenabgänge in Österreichs Bergen.

In 232 Fällen waren dabei Menschen beteiligt, 25 Personen kamen bei Lawinenabgängen ums Leben.

Fast zwei Drittel der getöteten Personen verunglückten beim Skitourengehen, 30 Prozent der Lawinentoten waren Variantenfahrer.

Eine Lawine bringt nicht nur einen selbst in große Gefahr, sondern gefährdet ganz schnell auch das Leben, aber auch Hab und Gut, von anderen. Wer in Österreich eine Lawine auslöst, macht sich zwar nicht strafbar, kann aber bei Schäden zur Verant¬wortung gezogen werden. Werden andere Menschen verletzt, ein Gebäude oder ein Wald in Mitleidenschaft gezogen, kann vom Verursacher Schadenersatz gefordert werden.

Ein Schutz gegen Schadenersatzforderungen bietet, so merkwürdig es auch klingt, die Haushaltsversicherung. Die darin enthaltene Haftpflichtversicherung deckt Schäden in Höhe von etwa 700.000 bis 1 Million Euro. Bei EFM Standardprodukten beträgt die Versicherungssumme zwischen 1,5 und 5 Millionen Euro.

Auch wenn durch die private Haft¬pflichtversicherung eine Haftung für Schäden durch das Auslösen einer Lawine be¬steht, so kann die Versicherung im Fall der Fälle eine Leistung trotzdem ablehnen. Im Unglücksfall muss zwischen grober Fahrlässigkeit und dem bewussten Inkaufnehmen eines Unglücks unterschieden werden.

Das Verhalten des Verursachers ist in jedem Fall ausschlaggebend: Wird ein Schneebrett fast absichtlich ausgelöst, bspw. wenn das Befahren des Hanges ausdrücklich verbo¬ten ist oder eine hohe Lawinenwarnstufe herrscht, wird in diesen Fällen die Haftpflichtversicherung eine Deckung der entstandenen Schäden wohl ablehnen.

Weiters darf man die Höhe des möglichen Schadens nicht vergessen. Die Scha-denersatzansprüche können zum Beispiel immens sein, wenn Dritte durch das Auslösen einer Lawine Dauerverletzungen erleiden oder wenn ein Verletzter oder tödlich Verunglückter eine Familie zu versorgen hätte. Neben dem Schadenersatz sind vom Verursacher in der Regel auch die Kosten für den Einsatz der Bergrettung zu bezahlen.

Es stellt sich die Frage, ob in einem solchen Fall eine Deckung durch die Haftpflichtversiche-rung besteht und diese für die entstandenen Schäden haften muss. Eine zusätzliche Sicherheit bietet die so genannte Exzedentenversicherung, welche für Schäden, die die herkömmliche Haftpflichtversicherung übersteigen, einspringt.

Ihr EFM-Admont Versicherungsmakler berät Sie gerne zu diesem Thema.

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