Mit fremdem Auto ins Ausland

Empfehlung Mit fremdem Auto ins Ausland
Immer mehr Österreicher bevorzugen es mit dem Auto in Urlaub zu fahren,

doch was tun, wenn das eigene Fahrzeug nicht geeignet ist?

Meist wird in einem solchen Fall ein Fahrzeug innerhalb der Familie ausgeborgt und genau das kann beim Grenzübertritt oder bei einer Polizeikontrolle im Ausland zu Schwierigkeiten führen!

Um die meist organisierte und professionelle Verschiebung von gestohlenen Fahrzeugen ins Ausland besser in den Griff zu bekommen, verstärken die nationalen Polizeidienststellen die Kontrollen ausländischer Fahrzeuge in ihrem Staatsgebiet.

Der Schwerpunkt liegt auf dem Vergleich der Daten des Zulassungsbesitzers und den Reisepassdaten jener Personen, die sich tatsächlich auf der Reise befinden. Passen die Daten im Zulassungsschein und jenen der Insassen des Fahrzeuges nicht überein, erscheint dies verdächtig.

Um jeglichen Verdacht schnell entkräften zu können, ist es unerlässlich, für das Fahren eines „fremden“ Fahrzeugs eine sogenannte Benützungsbewilligung mitzuführen. Darin erlaubt der Zulassungsbesitzer dem Lenker, das Fahrzeug zu benützen. Diese Benützungsbewilligung muss bei einer etwaigen Polizeikontrolle vorgezeigt werden und sollte idealerweise in der Landessprache vorhanden sein.

Vorsicht auch bei Firmenfahrzeugen! Vielen Angestellten ist es erlaubt, mit ihrem Firmenfahrzeug in den Urlaub zu fahren. Auch in solchen Fällen ist es wichtig, eine solche Benützungsbewilligung mitzuführen. Bei Nichtbeachtung hat man sowohl mit dem Privat-PKW als auch mit dem Firmenfahrzeug, mit einer Geldstrafe zu rechnen. Die Höhe der Strafe ist abhängig von der Rechtslage im jeweiligen Urlaubsland.

Beachten Sie bitte vor dem Reiseantritt auch, eine gültige „Grüne Versicherungskarte“ mit sich zu führen. Diese muss unbedingt rechtzeitig besorgt werden und gilt nicht automatisch für alle Länder!

Den optimalen Versicherungsschutz für Ihren Urlaub erhalten Sie bei Ihrem EFM Versicherungsmakler Admont.

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