Jäger belästigen eine Gruppe Wanderer?

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Donnersbachwald: Jäger belästigen Wanderer über 90 Minuten?

Wanderer sollten nicht ungerechtfertigt zur Identitätsfeststellung gezwungen werden.

Eine Gruppe friedlicher Wanderer wurde aufgehalten, fotografiert, zur Ausweisleistung aufgefordert und am Weitergehen gehindert – Anzeige wegen Nötigung und Amtsmissbrauch.

Das Forstgesetz kennt seit 1975 ein freies Wegerecht. Im § 33 (1) wird jedem Menschen jederzeit erlaubt, auch abseits von Wegen zur Erholung durch den Wald zu gehen.

Die Einschränkungen dieser Freiheit sind klar geregelt. In der Steiermark gibt es darüber hinaus noch ein Gesetz zur Wegefreiheit, das in § 3 das freie Betretungsrecht für das sogenannte Ödland oberhalb der Baumgrenze festlegt. Dort darf man nach diesem Gesetz auch zelten. Diese gesetzlichen Regelungen dürften aber der Jägerschaft südlich von Donnersbachwald entweder nicht bekannt sein, oder sie sagen vorsätzlich die Unwahrheit, wenn sie Wanderer in der Region aus dem Wald zu treiben versuchen.

Hintergrund dürfte sein, dass um diese Jahreszeit die zahlreichen in Gattern dort gezüchteten Hirsche ausgelassen werden müssen, und die Präsenz von Wanderern bedeutet, dass die mühsam gefütterten Hirsche ins Nachbarrevier abwandern. Anfang August 2016 begann eine Wandergruppe in den Bergen südlich von Donnersbachwald in den Niederen Tauern in der Obersteiermark den Aufstieg und wurde prompt von Jägern angepöbelt.

Aber nicht nur das, die zuletzt 4 Personen verfolgten die Wanderer, stellten sich in den Weg, fotografiertren sie ständig aus nächster Nähe, verlangten ihre Ausweise und behaupteten, sie müssten umkehren, es sei verboten hier zu wandern. Insgesamt 90 Minuten dauerte diese massive Belästigung an, bis sich die Wanderer ihren Quälgeistern durch Flucht einen steilen Wald hinab und über einen Fluss und ein Moor entziehen konnten. Die Anzeige wegen Amtsmissbrauch (einer der Jäger behauptete er sei Forstaufseher) und Nötigung ist bereits in der Post. Die gesamte Geschichte samt Fotos findet sich auf dem Blog martinballuch.com.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Es ist unglaublich, was sich diese Personen herausnehmen. Wanderer, die weniger gut die Gesetzeslage kennen, als die Betroffenen in diesem Fall, würden sofort aufgehen und ihre Bergtour abbrechen. Damit spekulieren diese Leute offenbar. Abgesehen davon dürften sie im Namen Ihres neuen deutschen Jagdherren handeln, der seit 2010 dort 12.000 ha Grund angekauft hat und jetzt offenbar die Einheimischen aus 'seinen' Wäldern vertreibt, um ungestört der Jagd auf gezüchtete Hirsche zu frönen. Der zuständige Bezirksförster hat mir am Telefon bestätigt, dass in letzter Zeit immer wieder solche Vorfälle genau in dieser Region bekannt geworden sind.

Hier muss die Staatsanwaltschaft einschreiten, um diesem Treiben fanatischer Jäger ein Ende zu machen! 

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