Kippen drei Steirer die Kassenpflicht?

Empfehlung Kippen drei Steirer die Kassenpflicht? hellocash.at
Drei steirische Unternehmer klagen vor dem Verfassungsgerichtshof.


Die Kleinunternehmen haben es in Österreich ja nicht leicht. Erst das Rauchverbot in den Lokalen und seit 1. Jänner 2016 noch die Registrierkassenpflicht.

Die Ertragschancen für Kleinunternehmer werden durch andauernd neue Vorschriften aufgefressen und es stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch sinnvoll ist, in Österreich ein Kleinunternehmen zu gründen.

Drei steirische Kleinunternehmer haben nun gegen die Registrierkassenpflicht, unterstützt von der Wirtschaftskammer, beim Verfassungsgerichtshof Klage auf Unverhältnismäßigkeit eingereicht. Die Entscheidung ob die Registrierkassenpflicht fällt oder unantastbar bleibt, könnte noch im März fallen.

Worum geht es eigentlich bei der Registrierkassenpflicht. Die Wirtschaftskammer schreibt dazu folgendes: Für Unternehmer mit einem Jahresumsatz über € 15.000,- und Barumsätzen über € 7.500,- besteht ab dem Jahr 2016 die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems. Als Registrierkasse können auch serverbasierende Aufzeichnungssysteme, Waagen und Taxameter mit Kassenfunktionen dienen. Beide Umsatzgrenzen müssen überschritten werden, damit die Kassenpflicht eintritt. Ab 1. Jänner 2017 muss zusätzlich eine technische Sicherheitseinrichtung im Kassensystem vorhanden sein.

In Gesprächen wurden Stimmen laut, dass mit dieser Registrierkassenpflicht der Fiskus österreichische Kleinunternehmen quasi unter Generalverdacht der Steuerhinterziehung stellt. Zudem öffnet sich ein lukratives Geschäftsfeld für Kassenanbieter. Denn die Preise für Registrierkassensysteme sind keine Bagatelle und so mancher Unternehmer hat nach einem Offert schon die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen.

Es gibt aber auch kostengünstige Lösungen. Die Firma HELLOCASH zum Beispiel bietet Kassensysteme für Kleinunternehmen schon am 4,90.- Euro im Monat an. Das wäre doch eine bezahlbare Alternative, sollte die Registrierkassenpflicht von den drei Steirern nicht gekippt werden.

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