Polizei warnt vor Warenagenten

Empfehlung Polizei warnt vor Warenagenten
Polizei warnt vor Nebenjob als Paket- oder Warenagent

Obwohl der Job als „Paket- oder Warenagent“ auf Online-Jobbörsen oft sehr verlockend klingt, sollte man nicht darauf eingehen.

Für Interessierte könnte der vermeintliche lukrative Job Folgen haben.

Die Angebote der Betrüger auf den Online-Jobbörsen klingen einfach und seriös. Für die Tätigkeit als „Paket- oder Warenagent“ wird eine Entlohnung bis zu 1.800 Euro monatlich versprochen.

Ist das Interesse geweckt, wird dem zukünftigen Mitarbeiter ein professionell aussehender Arbeitsvertrag mit Firmenlogo übermittelt. Im Gegenzug verlangt die vermeintliche Firma vom Interessenten seine Sozialversicherungsnummer, seine Kontodaten und eine Kopie des Personalausweises. Aufgabe des „Agenten“ ist es, diverse Warensendungen, die an seine Adresse gesendet werden, in Empfang zu nehmen, sie mit einem neuen Etikett zu versehen und an einen weiteren Adressaten zu versenden.

Was ist der Sinn der Paketumleitung?

Die Betrüger versuchen den Versandweg der Waren, oft auch ins Ausland, zu verschleiern und den Ermittlern die Nachverfolgung zu erschweren. In den Paketen befinden sich meist Elektronikzubehör, Software oder Kleidung, die mit den Daten des „Agenten“, mit falschen Daten oder widerrechtlich erlangten Kreditkartennummer, von Firmen in betrügerischer Absicht ergaunert wurden.

Der „Paket- oder Warenagent“ selbst ist meist nur wenige Wochen aktiv, weil der versprochene Lohn nie überwiesen wird. Er ist auch jener in der kriminellen Organisation, der schnell ermittelt und identifiziert wird. Gleichzeitig droht dem Agenten ein Strafverfahren wegen Geldwäsche, Hehlerei oder Beihilfe zum Betrug.

In den letzten Wochen wurde von den steirischen Kriminalisten beinahe täglich ein Fall dieser Betrugsmasche bearbeitet.

Tipps der Polizei:

  • Je verlockender ein Angebot ist, desto kritischer sollten Sie sein. Mit einigen Stunden unqualifizierter Arbeit kann man nicht 1000 Euro oder mehr verdienen.
  • Nehmen Sie grundsätzlich kein Jobangebot eines „Paketagenten“ an.
  • Wenn Sie einen Job annehmen, bestehen Sie auf ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber.
  • Seriöse Arbeitgeber stellen keine Mitarbeiter nur aufgrund eines kurzen E-Mail-Kontaktes und der Übersendung der persönlichen Daten ein.
  • Ganz besonders vorsichtig sollten Sie werden, wenn Sie selbst unter einem Vorwand zur Vorauskassa gebeten werden.
  • Stellen Sie keiner fremden Firma oder Person Ihre Adresse, Ihre Kontodaten oder Ihre persönlichen Accounts für Geschäftsabwicklungen zur Verfügung.
  • Übersenden Sie einer fremden Firma oder Personen niemals Kopien Ihrer Dokumente wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.
  • Sollten Sie ein Angebot als „Paketagent“ bereits angenommen haben, leiten Sie keine Pakete weiter. Notieren Sie sich die auf dem Display angezeigte Rufnummer Ihres „Arbeitgebers“.
  • Speichern Sie die Korrespondenzen mit dem „Arbeitgeber“, machen Sie Kopien von den Lieferscheinen, Rechnungen, Paketlabels und Lieferanschriften.
  • Falls Sie bereits im guten Glauben „tätig“ wurden, erstatten Sie sofort eine Anzeige.

Der beste Schutz ist immer ein gesundes Maß an Misstrauen und Vorsicht.

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