Spontanhilfe und Sozialbegleitung
- verfasst von BLO24
- Panoptikum
Ab Oktober 2023 gibt es ein persönliches Beratungsangebot auch an der Rotkreuz-Bezirksstelle Liezen.
Immer mehr Menschen leben in Österreich an der Armutsgrenze. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und den aktuellen Teuerungen werden zusätzlich Menschen vor soziale und/oder finanzielle Herausforderungen gestellt. Das Rote Kreuz bietet Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen an, die sich in einer akuten oder prekären Notsituation befinden. Persönliche Beratungen dazu finden ab Oktober 2023 auch an der Rotkreuz-Bezirksstelle Liezen statt.
In einem persönlichen Gespräch werden die individuelle Situation, sowie die relevanten Hintergründe besprochen, um abzuklären, ob eine einmalige finanzielle oder materielle Überbrückungshilfe im Rahmen der Individuellen Spontanhilfe geleistet werden kann. Es wird in der Beratung unter anderem über weitere Unterstützungsangebote und rechtliche Ansprüche informiert. Der Hauptwohnsitz muss in der Steiermark gemeldet und alle staatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sein.
Die Sozialbegleitung ist neben der Spontanhilfe ein weiteres Angebot des Roten Kreuzes. Es handelt sich um eine längerfristige Unterstützung – bis maximal sechs Monate - durch freiwillige Rotkreuz-Mitarbeiter*innen, mit dem Ziel, Problemlösungsstrategien zu erarbeiten, die sich auf die Bereiche Finanzen, Wohnen, Pflege, Familie und Arbeit beziehen.
Für beide Unterstützungsangebote ist eine Terminvereinbarung unter der Nummer 050/1445-10157 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erforderlich.
Die Terminvergabezeiten sind: Montag, Mittwoch, Freitag von 09:00-12:00 Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag von 12:00-15:00 Uhr.
Nähere Informationen finden Sie zudem auf der Homepage des Roten Kreuzes Steiermark unter: https://www.roteskreuz.at/steiermark/ich-brauche-hilfe/individuelle-spontanhilfe
Mitzubringen sind:
• Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen
• Nachweise über Einnahmen und Ausgaben
• Nachweis über die aktuelle Notlage