FW - Plan für Liezen und Weißenbach/L
- verfasst von BLO24
- Fenstergucker
Der erste gemeinsame Flächenwidmungsplan startet mit der Bekanntgabe von Planungsinteressen und Änderungswünschen.
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz schreibt vor, dass alle Fusionsgemeinden innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Zusammenlegung einen neuen Flächenwidmungsplan zu erstellen haben.
Der erste Schritt für dieses Verfahren startet für die „neue“ Stadtgemeinde Liezen am 1. Oktober 2016 mit dem so genannten „Aufruf des Bürgermeisters“.
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 besteht die Möglichkeit, bei der Stadtgemeinde Planungsinteressen und allfällige Änderungswünsche schriftlich bekanntzugeben.
Dazu erhalten die Grundstückseigentümer in und außerhalb von Liezen unter der Telefonnummer 03612/22881 in der Bauverwaltung der Stadt Liezen oder im Rahmen eines persönlichen Gespräches alle erforderlichen Informationen. Zuständiger Referent ist Herbert Waldeck. Für ein persönliches Gespräch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Weitere Informationen auch auf www.liezen.at > POLITIK & VERWALTUNG > Digitale Amtstafel.