DSV Leoben gegen SK Rapid Wien
Die Landespolizeidirektion Steiermark – Polizeikommissariat Leoben – verordnet für die Sportveranstaltung gemäß § 49a Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes rund um das Stadion Donawitz einen Sicherheitsbereich und erlässt gemäß § 41 des Sicherheitspolizeigesetzes eine Durchsuchungsanordnung.
· Zudem erfolgt von der Landespolizeidirektion Steiermark - Polizeikommissariat Leoben – gemäß § 54 Abs. 5 des Sicherheitspolizeigesetzes die Ankündigung der Erstellung von Bild- und Tonaufzeichnungen.
· Im verordneten Sicherheitsbereich besteht für den Verordnungszeitraum gemäß § 39 Abs. 2 Pyrotechnikgesetz auch ein Verbot des Besitzes und der Verwendung aller pyrotechnischer Gegenstände und Sätze.
Die Verordnungen, die Ankündigung der Erstellung von Bild- und Tonaufzeichnungen und das Verbot des Besitzes und der Verwendung von Pyrotechnikgegenständen gelten von 3. April 2024, 16.00 Uhr, bis 4. April 2024, 02.00 Uhr.