Fußfesseln für Kinderschänder?

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Auf die Frage von BLO24: Was ist im Justizministerium in Frage Fußfesseln los?

"Ich werde Verschärfungen bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraftätern vorschlagen"

Justizministerin zur aktuellen Diskussion rund um den elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel) für einen verurteilten Sexualstraftäter

"Ich kann die Betroffenheit des Opfers nachvollziehen, dem Schreckliches angetan wurde", nimmt Justizministerin Dr. Beatrix Karl zum aktuell diskutierten Fall eines Sexualstraftäters, dem von der Vollzugskammer des OLG Linz eine Fußfessel zugestanden wurde, Stellung: "Ich möchte, dass in diesem sensiblen Fall alle Aspekte wirklich beachtet und abgewogen werden.Deswegen habe ich veranlasst, dass wir die Entscheidung der Vollzugskammer beim Verwaltungsgerichtshof anfechten."

Zudem hat die Justizministerin die Evaluierung zur Fußfessel, die wie geplant im Herbst dem Parlament präsentiert werden wird, um die Aspekte einer möglichen Verschärfung der Kriterien für die Zuerkennung des elektronisch überwachten Hausarrestes für Sexualstraftäter erweitert: "Die Experten werden also prüfen in wie weit verfassungskonforme Verschärfungen bei der Vergabe an Sexualstraftäter möglich sind.
Aus den Rückmeldungen der Experten werde ich dann meine Vorschläge ableiten und mit dem Parlament diskutieren. Dabei soll vor allem eine stärkere Einbindung der Opfer angedacht werden", so Bundesministerin Karl.

Zugleich verweist Karl auf die bereits erfolgten Verschärfungen für Sexualstraftäter wie etwa im Zweiten Gewaltschutzgesetz (u.a. Verlängerung der Probezeit für Sexualstraftäter, Verlängerung der Verjährungsfristen,
Einführung eines Tätigkeitsverbotes für Sexualstraftäter) oder in der Strafgesetznovelle 2011 (u.a. Anhebung von Strafuntergrenzen,
Einführung des Straftatbestandes der Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen) und die erst kürzlich erfolgte Verschärfung der Kriterien zur Vergabe einer Fußfessel bei Sexualstraftätern:
"Ich habe bereits im Herbst letzten Jahres Verschärfungen bei der Vergabe der Fußfessel an Sexualstraftäter veranlasst.
Beantragt ein Sexualstraftäter jetzt eine Fußfessel entscheidet nicht der Anstaltsleiter alleine sondern es prüft die "Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter" (BEST) und es muss die Vollzugsdirektion in Wien dem ebenfalls stattgeben", erklärt die Justizministerin, die den elektronisch überwachten Hausarrest aber im Allgemeinen nach wie vor für ein Erfolgsmodell hält.

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