Seit 01.01.2012 gilt die Rettungsgasse!

Empfehlung Seit 01.01.2012 gilt die Rettungsgasse!
Seit 1. Jänner 2012, ist es soweit: Mit dem Jahreswechsel ist auch eine der wichtigsten Novellen der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten:

 

Bei Staubildung bzw. stockendem Verkehr ist die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen.

 

„Die Rettungsgassse ist der erste Schritt zur Ersten Hilfe. Sie sorgt dafür, dass Feuerwehr, Rettung und Polizei um bis zu vier Minuten schneller am Einsatzort sind. Dadurch steigen die Überlebenschancen von Schwerstverletzten um bis zu 40 Prozent", appellieren die ASFINAG-Vorstände DI Alois Schedl und Dr. Klaus Schierhackl vor allem an die Hilfsbereitschaft und Verantwortung der Verkehrsteilnehmer/innen. Noch nie war es so einfach, Leben zu retten. Die ASFINAG erklärt die wichtigsten Fakten.

Wo, wann und wie die Rettungsgasse ab 1.1. gebildet werden muss:

Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden – schon bevor der Verkehr still steht und auch, wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert!

Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.

Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.

So entsteht die Rettungsgasse, die nur von Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf. ACHTUNG: Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur dann notwendig, wenn ein Unfall als Ursache der Verzögerung auftritt. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Slowenien. In Österreich ist die Bildung einer Rettungsgasse bei Staubildung VERPFLICHTEND! Verkehrsteilnehmer/innen, die unberechtigt die Rettungsgasse befahren oder ein Einsatzfahrzeug behindern, müssen mit hohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro rechnen.

„Helfen Sie den Helfern! Bilden Sie die Rettungsgasse! Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ASFINAG rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 zur Verfügung", so DI Schedl und Dr. Schierhackl. „Wir danken schon jetzt allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, dass sie mit der Rettungsgasse dabei helfen, Leben zu retten!"

Die Rettungsgasse

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