Mode beim Online Händler kaufen

Empfehlung Mode beim Online Händler kaufen auremar/clipdealer.de
Für viele Menschen ist es heutzutage eine Selbstverständlichkeit, im Internet Produkte zu bestellen, da sie häufig günstiger als im örtlichen Handel sind.

Besonders die Mode nimmt einen großen Stellenwert ein: Die Auswahl ist groß, Gedränge in überfüllten Geschäften wird vermieden und oft lassen sich echte Schnäppchen machen.

Auch wenn der Online-Kauf sehr beliebt ist, sind viele Verbraucher noch nicht über ihre Rechte aufklärt und wissen nicht, wie sie sich bei Problemen mit dem Verkäufer verhalten können.

Regelung über das Fernabsatzgesetz

Natürlich ist das Internet keine rechtsfreie Zone; speziell um den Handel mit Waren zu regeln, gibt es das Fernabsatzgesetz, das im Jahr 2000 in Kraft getreten ist und 2002 in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert wurde. Wichtig für den Kunden ist zu wissen, dass er bei Käufen im Internet über einen Händler immer ein Rückgaberecht hat, worin ein großer Unterschied zum Handel im örtlichen Geschäft besteht. Der Händler vor Ort ist nicht verpflichtet, das bezahlte Geld zu erstatten, sondern kann beispielsweise eine Gutschrift ausstellen. Doch selbst dies muss er nicht machen, sondern handelt dann freiwillig im Sinne des Kunden.

Zwei Wochen Rückgaberecht

Bei einem Kauf über das Internet sieht es anders aus: Da der Kunde das Kleidungsstück im Vorfeld nicht anfassen, anprobieren oder sehen kann, hat er ein 14-tägiges Rückgaberecht und kann die Mode ohne Angaben von Gründen zurückgehen lassen. Die 14 Tage zählen ab dem Zeitpunkt, an dem das Paket erhalten wird. Diese Frist gilt allerdings nur, wenn der Kunde über das Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss informiert wurde. Passiert dies erst später, verlängert sich der Zeitraum auf einen Monat; vergisst der Händler komplett, auf das Widerrufsrecht hinzuweisen, ist die Rücksendung zeitlich nicht begrenzt.

Möglich ist aber, dass eine Jeans, ein Pullover oder ähnliches bestellt und bezahlt wird, der Kunde eine Benachrichtigung erhält, dass das Paket auf dem Weg ist, es aber nie ankommt. Dies kann auch bei einem seriösen Anbieter passieren, da er die Arbeitsweise der Paketzusteller nicht überprüfen kann. In diesem Fall ist der Händler dazu verpflichtet, entweder die Ware erneut zu schicken oder den Kaufpreis zu erstatten.

Ausnahmen von der Regel

Bedenken müssen die Verbraucher allerdings, dass es Ausnahmen gibt, bei denen dieses Recht nicht gilt. In Bezug auf Mode ist besonders wichtig, dass es sich nicht um Bekleidung handeln darf, die nach speziellen Wünschen des Kunden angefertigt wurde. Dies kann beispielsweise bei einer Maßanfertigung der Fall sein, wenn Initialen angebracht oder etwas aufgedruckt wurde. Der Händler muss die Ware dann nicht zurücknehmen.

Kosten der Rücksendung

Besonders wenn es sich um günstige Mode wie ein leichtes Tuch, Socken oder ein Schnäppchen aus dem Outlet handelt, überlegen sich viele Kunden, ob sie die Ware zurückschicken, wenn sie die Versandkosten zahlen müssen. Liegt der Warenwert unter 40 Euro, kann der Online-Händler vom Kunden verlangen, dass er diese Kosten übernimmt.

Übersteigt der Wert diese Grenze, muss der Händler dafür aufkommen. Es gibt aber durchaus Mode-Unternehmen, die eine kostenlose Rücksendung für Bekleidung und Accessoires anbieten, wie es bei CECIL der Fall ist. Hier müssen Kunden auch dann kein Porto für die Rücksendung zahlen, wenn die Mode beispielsweise über den Sale sehr günstig erworben wurde.

Werbung

Werben auf BLO24

Sie haben Interesse auf unserer Plattform zu werben? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns unter +43 (0)664 222 66 00.