Hupen bei Strafe verboten!

Empfehlung Hupen bei Strafe verboten!
Ich glaub, mein Schwein pfeift, dachte ich, als ich heute eine bekannte Tageszeitung aufschlug.

Der Wonnemonat Mai, Hauptsaison für Trauungen, hat eben begonnen und schon fällt der Obrigkeit etwas ein, wie sie den maroden Staatshaushalt aufbessern könnte.

Jeder von uns kennt diesen lieb gewonnen Brauch: Kaum sind Mann und Frau ein Paar, heißt es ab ins Auto und im Konvoi hupend eine Runde durch den Ort fahren, ehe es zum Wirten und somit zum gemütlichen Teil des Tages geht.

Jetzt warnen plötzlich Rechtsexperten: Laut Gesetz drohen für das Hochzeits-Huben 726 Euro Strafe!

In der Straßenverkehrsordnung steht nämlich schwarz auf weiß: Gehupt darf nur dann werden, wenn Gefahr im Verzug ist, sprich die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird; was ja für den Weg ins Eheglück – zumindest verkehrsrechtlich – nicht gelten sollte. Innerstädtisch kann das ohrenbetäubende Hupen rasch als lästig empfundener Brauch zu Ehren der Frischvermählten und so ein Fall für die Exekutive werden.
Als Frischvermählte sollte man entweder das Hupen unterlassen oder auf „augenzudrückende" Beamte und Anwohner in urbanen Gebieten hoffen, die sich denken: Warum sollte das Brautpaar an seinem schönsten Tag schon bestraft werden, wo das „Eheglück" doch gerade mal ein paar Minuten alt ist?

Aufpassen sollte das Brautpaar auch, wenn es vorhat, Feuerwerkskörper abzufeuern. Dies müsste bei der Bezirkshauptmannschaft angemeldet werden; ohne Lärmschutzprüfung, Sicherheitsbestimmungen, vorhandene Haftpflichtversicherungen geht da absolut gar nichts. Wie viel so eine Genehmigung kostet, sollte man vor Ort erfragen. Aber sicher nicht so viel wie eine Anzeige wenn etwas schiefläuft.

Und wer jetzt auf den Gedanken kommen sollte, dass früher vieles anders, ja einfacher gehandhabt wurde – der hat vollkommen recht.

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