Dubiose Geldgeschäfte

Warnung der Polizei vor dubiosen Geldgeschäften und Gewinnversprechungen
Schwerer Betrug über Telefon und Internet – Ein Obersteirischer Unternehmer wurde von Unbekannten um einen fünfstelligen Euro-Betrag betrogen.

Von Seiten der Polizei ergeht die eindringliche Warnung, auf dubiose „Investitionsvorschläge, Gewinnauszahlungen etc." – sei es, dass sie per Telefon, Mail oder eine andere Art einlangen – nicht zu reagieren. Investitionen in jeder Größenordnung sollten nur mit und über seriöse Unternehmen nach entsprechender Absicherung und – vorheriger – Recherche abgewickelt werden.

Die überwiesenen Beträge sind für das Opfer praktisch verloren, eine Strafverfolgung ist äußerst schwierig, da es sich meist um international agierende Banden mit Sitz im Ausland handelt.

In einem konkreten Fall erhielt ein Obersteirer im Jänner 2012 einen Anruf einer japanischen Firma, die ihm Anteile an einer Silbermine in den USA anbot. Nach reiflicher Überlegung entschloss sich der Mann schließlich, die Minenanteile im Wert von mehreren tausend Euro über eine Firma in Hongkong zu kaufen, wofür er eine Bestätigung per Mail erhielt.

Nur 14 Tage später wurde ihm mitgeteilt, dass er etwa das Doppelte seiner Investition als Gewinn erzielt hätte.

Diesen „Gewinn" investierte er auf Anraten der Firma in weitere Minenanteile. Da das Geschäft so lukrativ war, kaufte er zusätzliche Minenanteile um mehrere Tausend Euro.

Ende Februar 2012 erfolgte weiterer telefonischer Kontakt, wobei dem Obersteirer mitgeteilt wurde, dass sich die Anlage hervorragend entwickelt habe, worauf er nochmal einen fünfstelligen Euro-Betrag investierte.

Anfang März 2012 wurde dem Obersteirer mitgeteilt, dass die Betreiberfirma umbenannt wurde und er die bisher erworbenen Anteile nur wieder abstoßen könne, wenn er weitere Anteile der neuen Firma um einen weiteren fünfstelligen Betrag erwirbt.

Mitte April 2012 wurde der Druck auf den Obersteirer insofern erhöht, da er, sollte er auf das aktuelle Angebot nicht einsteigen, alle bisherigen Investitionen verlieren würde.

Der Geschädigte recherchierte im Internet und fand die beiden Firmen, auf einer „schwarzen Liste" (blacklist) als Betrugsfirmen, was ihn schließlich dazu bewog, Anzeige zu erstatten.

 

 

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