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    Aktuelles

    Amtstage als neues Service der Polizei


    Mit 1. Jänner 2014 ändern sich die behördlichen Zuständigkeiten zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes.
    Amtstage als neues Service der Polizei
    20. Dezember 2013

    Dies hat auch Auswirkungen auf die Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und die Abgabe sogenannter Elektronischer Verpflichtungserklärungen – diese Agenden obliegen ab diesem Zeitpunkt den Landespolizeidirektionen.

    Die Landespolizeidirektion Steiermark führt in diesem Zusammenhang Amtstage ein.

    „Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Fremden, die ohne Visum einreisen dürfen, als Saisonarbeiter erforderlich", erklärt Hofrat Dr. Robert Mannsberger, Leiter des Fachbereiches „Grenz- und fremdenpolizeiliche Maßnahmen und Anhaltevollzug" in der Landespolizeidirektion Steiermark. „Eine Elektronische Verpflichtungserklärung kann von Privatpersonen, Firmen und Vereinen abgegeben werden, um die für ein Visum erforderlichen finanziellen Mittel nachzuweisen – der Einlader verpflichtet sich damit, alle Kosten zu tragen, die der Republik aus dem Aufenthalt des Visuminhabers oder der Visuminhaberin entstehen."

    Ab 1. Jänner 2014 liegt die Zuständigkeit zur Beantragung dieser Dokumente nicht mehr bei den Bezirkshauptmannschaften, sondern bei den Landespolizeidirektionen. In der Steiermark war und ist die Landespolizeidirektion bereits in Graz und – mit dem Polizeikommissariat – in Leoben für diese Anliegen zuständig. Um ein flächendeckendes Service zu gewährleisten, werden ab Jahresbeginn sechsmal pro Monat Amtstage abgehalten, in denen Bürgerinnen und Bürger Unbedenklichkeitsbescheinigungen beantragen und Elektronische Verpflichtungserklärungen einreichen können.

    Für den Bezirk Liezen (einschließlich Politische Expositur Gröbming): Jeden 2. Dienstag im Monat in der Zeit von 9 bis 13 Uhr auf der Polizeiinspektion Liezen, Hauptplatz 12a; Tel. 0 59 133/63 40-100.

    Gesammelt sind diese und weitere Informationen zum Thema auf www.polizei.gv.at/stmk abrufbar.


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    Preisbasis: ct/kWh. Strom = Börsenpreis netto (ohne Netzentgelte, exkl. USt.); Gas = Haushalts-Gesamtpreis; Heizöl und Pellets = Endkundenpreise inkl. USt. Datenstände können voneinander abweichen.