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    Aktuelles

    Halloween und seine Streiche


    Alle Jahre wieder:
    Halloween und seine Streiche
    pixabay
    28. Oktober 2015

    Halloween und wie aus Streichen Sachbeschädigungen werden

    Das Bundeskriminalamt setzt zu Halloween auf die Aufklärung der Kinder durch ihre Eltern und gibt Tipps für richtiges Verhalten.

    Zu Halloween sind immer mehr Sachbeschädigungen als im Jahresdurchschnitt zu verzeichnen.

    Um diese aber so gering wie möglich zu halten, appelliert das Bundeskriminalamt auch heuer wieder an die Eltern und Erziehungsberechtigten, auf ihre Kinder und Teenager einzuwirken und sie vorab über ein mögliches strafbares Verhalten aufzuklären. Auch wenn "Süßes oder Saures" als Spaß und Unterhaltung für Jung und Alt gesehen wird, ist nicht jeder "Streich" erlaubt!

    Erfahrungsgemäß werden die Tage rund um Halloween vor allem von älteren Jugendlichen für Straftaten und Sachbeschädigung genutzt. Doch diese Delikte sind – nur weil Halloween ist – nicht straffrei. Jugendliche unter 14 Jahren können noch nicht strafrechtlich belangt werden, aber Geschädigte können zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt.

    Deshalb richtet das Bundeskriminalamt die Bitte an alle Erziehungsberechtigten, noch vor Halloween mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen. Erklären Sie den Kindern, dass manche "Streiche" gerichtlich oder zivilrechtlich strafbare Handlungen darstellen. Machen Sie sie fit für eine lustige und nicht strafbare "Halloween-Tour"!

    Verboten ist:
    Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern
    Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen
    Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster
    Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen
    Das Zerstören von Blumenbeeten
    Das Ausleeren und Umwerfen von Mülltonnen
    Das tatsächliche Bedrohen von Anwohnern an der Haustür (wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben)
    Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher
    Lärmbelästigungen von Anwohnern

    Das Bundeskriminalamt empfiehlt folgende Maßnahmen:
    Stellen Sie Autos, Motorräder, Fahrräder und dergleichen in Garagen oder auf geschützten Abstellplätzen ab.
    Lassen Sie Gegenstände, wie Gartenmöbel oder Spielsachen nicht im Garten oder im Freien.
    Entfernen Sie brennbare Materialien aus Ihren Postkästen.
    · Sorgen Sie für Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten (eventuell in Verbindung mit Bewegungsmeldern).


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    Preisbasis: ct/kWh. Strom = Börsenpreis netto (ohne Netzentgelte, exkl. USt.); Gas = Haushalts-Gesamtpreis; Heizöl und Pellets = Endkundenpreise inkl. USt. Datenstände können voneinander abweichen.