Corona-Maßnahmen werden weiter gelockert

Österreich: Die Bundesregierung hat heute weitere Lockerungen angekündigt.

Die Abschaffung aller nicht mehr notwendigen Maßnahmen im Frühjahr bedeutet eine Entlastung der Betriebe und der Bevölkerung.


Die Eckpunkte im Überblick:

Ab 19. Februar gilt:
Umstellung aller 2G Settings auf 3G
3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
3G bei körpernahen Dienstleistungen
3G in Sportstätten (statt 2G)
3G bei Veranstaltungen (statt 2G)
3G als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt
3G bei Fach- und Publikumsmessen
FFP2-Maskenpflicht bleibt aufrecht
In höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) bleibt für Besucher 2G+ Voraussetzung, wobei Antigen (24h) oder PCR-Tests (72h) gültig sind
2,5G für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern
Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr
Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb; Konsumationsverbot ab 51 Personen
3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen

Ab 5. März gilt:
Wegfall aller Maßnahmen (z.B. Zutritts-Regelungen, Sperrstunde, Personenobergrenzen etc.), außer für höchst vulnerable Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser > hier gilt 3G für Beschäftigte, Dienstleister und Besucher)
Öffnung der Nachtgastronomie und Aufhebung des Konsumationsverbots bei Veranstaltungen
FFP2-Pflicht weiterhin in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.)
In allen anderen Settings gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Empfehlung
Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte überall beibehalten
3G als generelle Regel bei der Einreise aus sämtlichen Staaten (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) gilt weiterhin

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