Neue Corona-Regeln ab 16. April

Die FFP2-Maskenpflicht wird mit einigen Ausnahmen aufgehoben.

Selbiges gilt für die 3G-Regelung. Der grüne Pass wird auf bis zu 12 Monate verlängert.

 

FFP2-Maske zu tragen:

  • öffentliche Apotheken
  • Betriebsstätten des Lebensmittelhandels (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerliche Direktvermarkter;
  • Drogerien und Drogeriemärkte;
  • Betriebsstätten zum Verkauf von Medizinprodukten und Sanitätsartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln;
  • Betriebsstätten zum Verkauf von Tierfutter;
  • Betriebsstätten zur Inanspruchnahme von
    • Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe- bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden,
    • Dienstleistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktservicegesetz und dem Behinderteneinstellungsgesetz,
    • veterinärmedizinischen Dienstleistungen,
    • Notfall-Dienstleistungen,
    • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege;
  • Betriebsstätten zum Verkauf und zur Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten,
  • Betriebsstätten des Agrarhandels einschließlich Tierversteigerungen sowie des Gartenbaubetriebs und des Landesproduktenhandels mit Saatgut, Futter und Düngemittel;
  • Tankstellen und Stromtankstellen sowie Waschanlagen;
  • Banken;
  • Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner und Anbieter von Telekommunikation;
  • Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske;
  • Hygiene- und Reinigungsdienstleistungen;
  • Abfallentsorgungsbetriebe;
  • KFZ- und Fahrradwerkstätten.
Werbung

Werben auf BLO24

Sie haben Interesse auf unserer Plattform zu werben? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns unter +43 (0)664 222 66 00.