Neue Corona-Test Regelungen

Ab heute, Freitag, den 1. April 2022, treten neue Regelungen zur Corona-Teststrategie in Kraft. Hier finden Sie alle Eckpunkte im Überblick.


Fünf PCR-Tests sowie fünf Antigen-Tests pro Person und Monat kostenlos.

Im BGBl II Nr 142/2022 vom 31. März 2022 wurde die Verordnung betreffend die Festlegung von Screeningprogrammen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 (COVID-19-ScreeningV) kundgemacht. Damit werden Teile der neuen Teststrategie umgesetzt. Mit der Verordnung wird die Testhäufigkeit auf 5 PCR-Tests pro Person und Monat begrenzt.

Darüber hinaus werden Settings definiert, in denen weiterhin umfassendere Screeningprogramme in bestimmten Bereichen möglich sind. Hier ist keine zahlenmäßige Beschränkung pro Person genannt und es sind auch Antigentests vorgesehen. Folgende Einrichtungen bzw. Berufsgruppen, die auf Grund ihrer Tätigkeit einem erhöhten Risiko einer COVID-Infektion ausgesetzt sind, werden festgelegt:

  • Besucher, Begleitpersonen, Bewohner, Mitarbeiter sowie externe Dienstleister von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe,
  • Besucher, Begleitpersonen, Patienten, Mitarbeitern sowie externe Dienstleistern von Krankenanstalten und Kuranstalten,
  • Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen
  • Personenbetreuer in der 24-Stunden-Betreuung und persönlichen Assistenten von Menschen mit Behinderung,
  • Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Kinder und Mitarbeiter elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen,
  • Mitarbeiter von Rettungsdiensten sowie
  • Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und der Wohnungslosenhilfe.

    Außerdem werden Programme der Abwasseranalyse als Screeningprogramme angeführt.
    Für vor dem 1. April 2022 bezogene PCR-Testkits ist eine Übergangsbestimmung vorgesehen: bis 30. April 2022 dürfen zusätzlich höchstens 5 Testkits pro Person verwendet werden (insgesamt somit 10 PCR-Tests).

    Die Verordnung tritt mit 1. April 2022 in Kraft und am 30. Juni 2022 außer Kraft
    Die Abgabe der 5 PCR-Testkits bzw. auch der zusätzlichen Testkits selbst erfolgt durch die Bundesländer. Soweit aus den Medien bekannt, sollen insbesondere die bestehenden "Gurgelsysteme" weitergeführt werden. In den meisten Bundesländern wird es wohl auch in Apotheken weiterhin Testmöglichkeiten geben. Nur in der Steiermark soll es nur noch eine PCR-Testabnahme in Apotheken geben.

    Antigen-Tests:
    Die Abgabe von fünf kostenlosen Antigentests zur Eigenanwendung pro Person und Monat wird wieder über die öffentlichen Apotheken erfolgen. Dies ist allerdings in anderen Gesetzen geregelt und soll ab 9. April gelten.

    Symptomatische Personen:
    Tests für symptomatische Personen sollen weiterhin kostenlos und unbeschränkt zur Verfügung stehen. Als Anlaufstelle soll grundsätzlich 1450 dienen, wobei die Umsetzung durch die Bundesländer erfolgt.


    Aktion "Betriebliches Testen" mit Ende März ruhend gestellt:
    Durch betriebliche Testungen haben viele heimische Unternehmen dazu beigetragen, Infektionsketten rasch zu unterbrechen und große Personalengpässe weitgehend zu vermeiden. Aufgrund der Neuausrichtung der Teststrategie ab Anfang April wird die Förderung des "Betrieblichen Testens" mit 31. März 2022 ruhend gestellt:

    • Jene Tests, die bis zum 31. März 2022 durchgeführt wurden, können bis 48 Stunden nach Testabnahme in die Testplattform eingemeldet werden. 
    • Bitte beachten: Eingemeldete Tests nach dieser Frist werden nicht mehr gefördert!
    • Die Testplattform kann für die Einmeldung und Ausstellung der Testergebnisse bis 30. April 2022 genutzt werden. Testungen, die im April durchgeführt werden, werden allerdings nicht mehr gefördert.
    • Bitte beachten: Die Förderung Betriebliches Testen ist nicht zur Finanzierung von regional-/österreichweiten Screeningprogrammen geeignet.
    • Für das 1. Quartal 2022 ist die Antragstellung zur Auszahlung voraussichtlich von 4. - 30.4.2022 bei der aws möglich
    • Minimale Anzahl förderbarer Tests: 100 pro Quartal
    • Übersicht: Bezugsquellen PCR-Tests >>
    Unser Corona-Infopoint bietet Ihnen laufende Updates und umfassende Service-Angebote für von Covid-19 betroffene Betriebe >>
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