NQZ- Verleihung im Ministerium

Empfehlung NQZ- Verleihung im Ministerium
Ausgezeichnete Pflegequalität in Trieben und Gröbming

Als erste Pflegeheime im Bezirk wurden das Seniorenzentrum Gröbming und das Bezirksaltenpflegeheim in Trieben, beides Einrichtungen des Sozialhilfeverbandes Liezen, am 21. Oktober von Bundesminister Rudolf Hundstorfer mit dem Nationalen Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheime in Österreich (NQZ) ausgezeichnet.

Delegationen beider Häuser, angeführt von den beiden Einrichtungsleiterinnen Sieglinde Putz (Trieben) und Alexandra Rauch (Gröbming) unter Begleitung der Bürgermeister Gerhard Schütter, Obmann des Verbandes, Alois Guggi für die Marktgemeinde Gröbming und Sozialhilfeverbandsgeschäftsführer Jakob Kabas durften im Marmorsaal des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Zertifikate in einer Reihe von österreichweit 22 Pflegeheimen aus den Händen des Ministers und Barbara Feiertag als Vertreterin des Landes Steiermark, entgegennehmen.

Mit den Einrichtungen des SHV Liezen, dem Augustinerhof des Sozialhilfeverbandes Hartberg-Fürstenfeld und den Häusern der Caritas in Graz-Straßgang und in Friedberg erhielten fünf steirische Pflegeheime diese Auszeichnung. Der Sozialhilfeverband Liezen plant bis 2018 alle Einrichtungen zum NQZ einzureichen.

Das NQZ als Maßnahme zur Qualitätssicherung in österreichischen Alten- und Pflegeheimen wurde 2013 in einer Novelle zum Bundesseniorengesetz verankert. Träger dieser Marke ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Das Sozialministerium und die Bundesländer haben durch ein bundesweit einheitliches Fremdbewertungsverfahren gemeinsam dafür gesorgt, dass das NQZ in ganz Österreich gilt.

Mit dem Zertifikat werden Häuser ausgezeichnet, die sich – über die Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen hinaus – im Interesse einer größtmöglichen individuellen Lebensqualität ihrer Bewohnerinnen und Bewohner systematisch um die Weiterentwicklung ihrer Qualität bemühen. Alten- und Pflegeheime, die das Qualitätszertifikat tragen wollen, müssen sich einem umfassenden Zertifizierungsverfahren stellen. Das Zertifikat wird für jeweils drei Jahre verliehen. Danach ist eine Rezertifizierung erforderlich.

Die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch die Politik des Bundes und der Länder braucht aber vor Ort Menschen, die dieses Herausforderungen annehmen und tagtäglich leben, bedankte sich der Minister bei den Anwesenden Vertreterinnen und Vertretern aus den ausgezeichneten Einrichtungen.

Das NQZ ist ein in ganz Österreich einheitliches Fremdbewertungsverfahren, das die Qualität in Pflegeheimen sichtbar machen soll. Speziell ausgebildete Zertifiziererinnen und Zertifizierer geben eine Bewertung der Qualität der in einem Alten- und Pflegeheim erbrachten Dienstleistungen ab. Das zweiköpfige Zertifizierungsteam besteht aus Expertinnen und Experten mit mehrjähriger Branchen- und Führungserfahrung. Dabei wird stets auf einen Mix von Führungs- und Fachkräften aus der Pflege sowie aus Betriebswirtschaft und Qualitätsmanagement geachtet.

Die Zertifizierer dürfen nicht aus dem selben Bundesland kommen, wie das zu zertifizierende Haus. Im Rahmen des Festaktes erhielt auch Sozialhilfeverbandsgeschäftsführer Jakob Kabas aus den Händen des Sozialministers sein Zertifikat als Zertifizierer. Gemeinsam mit 13 weiteren Führungskräften aus 8 Bundesländern konnte er im September die damit verbundene einjährige Ausbildung nach einer kommissionellen Prüfung erfolgreich abschließen. Derzeit stehen dem Ministerium rund 40 Zertifiziererinnen und Zertifizierer zur Verfügung.

Qualitäts- & Ergebnisfelder

Alten- und Pflegeheime sehen sich einer Vielzahl von Interessensgruppen gegenüber, die unterschiedliche Erwartungen an sie richten. Je nach Interessensgruppe gibt es unterschiedliche Sichtweisen auf die Prozesse in einem Alten- und Pflegeheim. Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Angehörige, Träger und andere beurteilen die Qualität von Abläufen aus ihrem subjektiven Blickwinkel. Das NQZ-Modell greift den Gedanken der Interessensgruppen auf und gliedert sich in 5 Fokusse.

So werden zunächst beim NQZ-Fokus Bewohner/innen all jene Abläufe, Prozesse und Vorgehensweisen zusammengefasst, welche die Bewohnerinnen bzw. Bewohner und vor allem ihre Lebensqualität betreffen. Es werden somit die Sichtweisen aller Funktionsbereiche von Alten- und Pflegeheimen erfasst, die für die Bewohnerin oder den Bewohner relevant sind.

Analog dazu sind die NQZ-Fokusse Mitarbeiter/innen und Führung zu verstehen.
Der NQZ Fokus Umfeld umfasst alle weiteren Systempartner/innen im komplexen Umfeld von Alten- und Pflegeheimen, wie beispielsweise Angehörige, Gemeinwesen und die Öffentlichkeit bzw. die Medien.

Der NQZ-Fokus Lernende Organisation wurde mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Alten- und Pflegeheimes definiert. In diesem Fokus geht es um Bildung, Lernprozesse und Verbesserungsmanagement.

Die Zugangsvoraussetzungen seitens der Einrichtungen sind die Etablierung und lebendige Umsetzung eines vom NQZ anerkannten internen Qualitätsmanagementsystems sowie eine befürwortende Stellungnahme und eine Kostenübernahmeerklärung des jeweiligen Bundeslandes. Die Finanzierung des Verfahrens ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In der Steiermark werden die Kosten je zur Hälfte vom Land und dem Betreiber der Einrichtung getragen.

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