Zustimmung zur Umfahrung von Liezen

Liezens Gemeinderat präsentiert einen umfassenden und zukunftsweisenden Forderungskatalog

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Liezen hat in seiner ersten Sitzung 2019 einen 20 Punkte umfassenden Forderungskatalog an das Land Steiermark präsentiert. So soll im Falle einer Umfahrung von Liezen der Standort bestmöglich positioniert und abgesichert werden. Gleichzeitig müsste durch die Errichtung einer allfälligen Umfahrung für die Stadtgemeinde Liezen ein Mehrwert erzielt werden. Zum Tragen kommt die Variante dann, wenn die im Mai 2018 beschlossenen Verbesserungen am Bestand nicht realisiert werden können.

Der Gemeinderat der Stadt Liezen hat mit einstimmigem Beschluss vom 08. Mai 2018 zur Lösung der Verkehrsproblematik an der Landesstraße B320 Ennstalstraße einen Grundsatzbeschluss gefasst. Zusammenfassend wird in diesem ein Bestandsausbau der B320 gefordert. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Stadtgemeinde Liezen einer Umfahrung der Stadt ablehnend gegenübersteht.

Außerdem wurde über das Land Steiermark durch das Regionalmanagement Liezen ein objektiver Studienauftrag erteilt, wie sich eine Umfahrung auf den Handelsstandort Liezen auswirken würde. Diese Studie, verfasst von der CIMA Beratung und Management GmbH, Ried im Innkreis, wurde Ende November 2018 vorgelegt. Aufgrund dieser Studie sind Umsatzeinbußen für die Handels- und Dienstleistungslandschaft von Liezen zu erwarten.

Sollte der geforderte Bestandsausbau durch das Land Steiermark als Straßenerrichter nicht erfolgen bzw. erfolgen können, sondern der Bau einer Umfahrung der Stadt Liezen ins Auge gefasst werden, wurde von der Stadtgemeinde Liezen zur wirtschaftlichen Absicherung sowie zur Vermeidung von schweren und nachhaltigen wirtschaftlichen Nachteilen nachstehender 20 Punkte-Forderungskatalog festgelegt.

Bürgermeisterin Roswitha Glashüttner dazu: „Als Bürgermeisterin der Stadtgemeinde Liezen ist es mir ein großes Anliegen, das Verkehrsproblem der B320 rund um das Stadtgebiet einer konstruktiven Lösung zuzuführen.
Von besonderer Bedeutung ist natürlich, die Bevölkerung und unser Naherholungsgebiet vor allen schadhaften Einflüssen, wie Lärmbelastung, Luftverschmutzung, Gefahren durch den Straßenverkehr und vielem mehr zu schützen, und den Handelsstandort nicht zu schwächen!
Sollte der laut Gemeinderatsbeschluss geforderte Bestandsausbau nicht möglich sein, so wird das Land Steiermark ersucht, mögliche Varianten einer Umfahrung zu prüfen, dies jedoch mit Einbindung und Berücksichtigung unseres damit verbundenen Forderungskataloges“.

Die einzelnen Punkte des Forderungskataloges sind in die beiden Abschnitte

A) Im direkten Zusammenhang mit Errichtung der Umfahrungsstraße

und

B) Begleitmaßnahmen bei Errichtung einer Umfahrungsstraße unterteilt.

A:

1. Abrücken der Straßentrasse im Bereich des Weißenbacher Sees

Im Bereich des Weißenbacher Sees ist die Straßentrasse, entgegen des im Regionalentwicklungsprogramm Liezen (REPRO) 2016 festgelegten Korridors, nach Süden abzurücken, und zwar in dem Bereich zwischen dem südlichen Ufer des Badesees und der ÖBB-Bahnlinie Bischofshofen-Selzthal. Laut Erhebung der Stadtgemeinde Liezen durch Analyse der Geoinformationsdaten gibt es an dieser Stelle einen Freibereich in einer Breite von ca. 30 m bis 40 m.

Gleichzeitig ist ein bestmöglicher Lärmschutz nach Norden hin zum Badesee zu gewährleisten. Es ist bei einer allfälligen Planung anzustreben, die Straße in diesem Bereich - wenn rechtlich und technisch möglich - als Unterflurtrasse zu führen.

2. Verkehrsmäßige Anschlüsse an das Stadtgebiet von Liezen

Errichtung von drei Vollanschlüssen in Liezen Ost (im Bereich des Autobahnzubringers A9), in Liezen West (im Bereich der westlichen Ortseinfahrt des Ortsteiles Weißenbach) und in Liezen Mitte (im Bereich der Lassinger Landesstraße L740), um die bestmögliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes sicherzustellen und somit die laut vorliegender Studie prognostizierten wirtschaftlichen Einbußen so gering wie möglich zu halten.

Sollte mit Errichtung des Anschlusses „Liezen-Mitte“ eine Verschlechterung für die Wohnbevölkerung im Bereich Liezen-Süd (Friedau/Sonnau/Döllacher Straße) zu erwarten sein, ist in diesem Bereich eine Alternativlösung anzustreben.

Eine diesbezügliche unabhängige Analyse und diesbezügliche Projektierungen hinsichtlich zur erwartender Verkehrsströme sind im Planungsprojekt zur verankern. Jedenfalls ist die Erreichbarkeit der Stadt Liezen von Süden (Döllacher/Lassing) kommend weiterhin über die Lassinger Landesstraße L740 zu gewährleisten.

3. Lärmschutz für das Stadtgebiet von Liezen

Die neue Umfahrungsstraße ist in gekennzeichneten Bereichen im technisch möglichen Umfang als Unterflurtrasse zu führen und ein hochwirksamer Lärmschutz, der eine höchstmögliche Lärmfreistellung garantiert, entlang der Kleingartengebiete, der Wohngebiete Liezen Zentrum, sowie Liezen West einschließlich Weißenbach und des landwirtschaftlichen Anwesens Platzer im Ortsteil Weißenbach herzustellen.

4. Ersatzbau für das Mehrfamilien-Wohnhaus „Deisl“

Die derzeit im REPRO Liezen 2016 festgelegte Trasse verläuft direkt über das Wohnhaus bzw. knapp nördlich des Wohnhauses „Deisl“. Für dieses Wohnhaus mit der Anschrift „Selzthaler Straße 31“ sind ein adäquates Ersatzgrundstück bereitzustellen und ein adäquater Ersatzbau herzustellen.

Alternativ ist für dieses Wohnhaus ein bestmöglicher Lärmschutz vorzusehen.

Es ist bei einer allfälligen Planung für eine Lärmfreistellung für dieses Wohnhaus anzustreben, die Straße in diesem Bereich - wenn technisch und rechtlich möglich (Wasserrecht) - als Unterflurtrasse zur führen.

5. Schutz des Tiefbrunnens für die Wasserversorgung der Stadt Liezen

Die Stadtgemeinde Liezen bezieht ihr Trinkwasser zu einem wesentlichen Teil aus dem Tiefbrunnen im Ennsboden. Dieser befindet sich im Nahbereich (nördlich) der Straßentrasse für die Umfahrung der Stadt Liezen laut REPRO Liezen 2016.Vor Beginn von Planungen für eine Umfahrungsstraße sind entsprechende Untersuchungen über eine allfällig mögliche Beeinträchtigung der Funktion dieses Tiefbrunnens anzustellen

Bei - aufgrund dieser Untersuchungen - zu erwartenden Beeinträchtigungen der Funktionsweise des Tiefbrunnens sind durch den oder ein Ersatzstandort zu finanzieren und herzustellen.

6. Einpflegen der Einkaufsstadt Liezen in Überkopfwegweiser gemäß StVO
An den jeweiligen Anschlüssen an das Stadtgebiet von Liezen sind im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Liezen und im Rahmen der straßenrechtlichen Möglichkeiten geeignete Überkopfwegweiser mit entsprechenden Hinweisen auf die „Einkaufsstadt Liezen“ und mit den entsprechenden Symbolen (auch auf Tankstellen) sowie mit den jeweiligen Entfernungsangaben zu errichten.

Dies vor allem auch im Hinblick auf die vorliegende Studie, um die darin prognostizierten wirtschaftlichen Einbußen so gering wie möglich zu halten.

7. StVO-Beschilderungen für die Einkaufsstadt Liezen

An allen Anschlussstellen sind im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Liezen und im Rahmen der straßenrechtlichen Möglichkeiten zusätzlich großformatige StVO-Beschilderungen mit Symbolbildern, die auf die Einkaufsstadt Liezen, auf die ansässigen Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, auf Tankstellen und
z. B. auch auf Wohnmobil-Abstellplätze hinweisen, herzustellen.

Dies vor allem auch im Hinblick auf die vorliegende Studie, um die darin prognostizierten wirtschaftlichen Einbußen so gering wie möglich zu halten.

8. Ausschluss von Baulichkeiten an der neuen Umfahrungsstraße

Aufgrund der prognostizierten wirtschaftlichen Einbußen dürfen entlang einer allfälligen Umfahrungsstraße keine Tankstellen, Rasthäuser sowie Betriebe der Systemgastronomie u. ä. beidseits der Trasse errichtet werden. Damit soll der Bestand dieser Betriebe im Stadtgebiet von Liezen - auch bei zu erwartenden Umsatzrückgängen - weiterhin zu gewährleistet sein.

9. Verlegung des R7 Ennsradweges in das Stadtgebiet

Um die Stadt Liezen in den Bereichen Tourismus, Gastronomie, Beherbergung und Handel wirtschaftlich zu stärken und einen Ausgleich aufgrund der nunmehr vorliegenden Studie und der darin prognostizierten Einbußen zu schaffen, ist der Ennstalradweg R7 künftig an der B320 „alt“ zu führen, um dadurch weitere Synergien für die Wirtschaft in der Stadt Liezen zu schaffen.

Gleichzeitig ist im Bereich Liezen-West ein entsprechend klar beschilderter Anschluss des R7-Radweges an die Freizeitanlage „Weißenbacher See“ herzustellen.

10. Errichtung von Wirtschaftsdurchlässen

Im Zuge einer allfälligen Errichtung der Straßentrasse laut REPRO Liezen 2016 mit der in Punkt 1. dieses Forderungskataloges geforderten Abweichung sind geeignete Wirtschaftsdurchlässe und landwirtschaftliche Begleitwege entlang der gesamten Umfahrungsstraße herzustellen.

Dies hat einschließlich der Errichtung von geeigneten Zugängen bzw. Zufahrten zu den Naherholungsbereichen der Stadt Liezen zu erfolgen, d. h. dass auch hinkünftig der uneingeschränkte Zugang bzw. die Zufahrtsmöglichkeiten zu den Naherholungsgebieten südlich der neuen Umfahrungsstraße zu gewährleisten sind.

11. Aufrechterhaltung der Naherholungsbereiche

Bei einer allfälligen Errichtung der neuen Umfahrungsstraße laut REPRO Liezen 2016 mit der in Punkt 1. dieses Forderungskataloges geforderten Abweichung werden gleichzeitig gewisse Teile des Naherholungsbereiches südlich des verbauten Gebietes der Stadt Liezen an Attraktivität verlieren.

Im Zuge einer allfälligen Errichtung der neuen Straße ist die Aufrechterhaltung und die Erweiterung der Naherholungsbereiche mit ihren Spazier- und Wanderwegen im Süden des Stadtgebietes zu gewährleisten und durch den Straßenerrichter zu finanzieren.

12. Wiedererrichtung eines Vollanschlusses an die A9 Pyhrnautobahn

Im Zuge der Neuerrichtung einer Umfahrung der Stadt Liezen laut Trasse REPRO Liezen 2016 ist der Vollanschluss über den Autobahnzubringer A9 (wieder)herzustellen. Ebenso ist ein Anschluss direkt von der neuen Trasse aus Richtung Westen kommend über den Autobahnzubringer A9 herzustellen.

13. Rückbau der bestehenden B320 im Stadtgebiet

Bei allfälliger Errichtung einer neuen Umfahrungsstraße laut REPRO Liezen 2016 mit der in Punkt1. dieses Forderungskataloges geforderten Abweichung ist die bestehende B320 Ennstalstraße im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Liezen rückzubauen.

Die B320 „alt“ hat in der Verwaltung als Landesstraße und somit im Eigentum des Landes zu verbleiben.

Gleichzeitig sind - wenn nach verkehrstechnischer Untersuchung als sinnvoll erachtet - die Lichtsignalanlagen zu entfernen und die Linksabbiegebeziehungen sowie die Nord-Süd-Beziehungen - eventuell durch die Errichtung von Kreisverkehrsanlagen zu verbessern.

Weiters hat im Zuge dessen eine Begrünung des Straßenraumes zu erfolgen (siehe hierzu auch Punkt 8. - Verlegung des R7-Ennsradweges).

Die derzeitige Ausbaugeschwindigkeit der B320 „alt“ hat auf maximal 50 km/h und ihr Straßenquerschnitt entsprechend der zu erwartenden Verkehrskapazitäten verringert zu werden.

14. Ablöseverhandlungen mit Grundstückseigentümern

Die für die allfällige Errichtung einer Umfahrung der Stadtgemeinde Liezen laut REPRO Liezen 2016 mit der in Punkt 1. dieses Forderungskataloges geforderten erforderlichen Grundablöseverhandlungen sind mit allen betroffenen Grundstückseigentümern und Grundstücksanrainern in fairer und gerechter Weise unter Beiziehung von Vertretern der Stadtgemeinde Liezen zu führen. Eine Zerteilung/Zerschneidung von zentral gelegenen landwirtschaftlichen Grünflächen ist weitestgehend zu vermeiden

Von der Einleitung diesbezüglicher Enteignungsverfahren ist möglichst abzusehen.

B:

Begleitmaßnahmen bei Errichtung einer Umfahrungsstraße

15. Errichtung von Dauerparkplätzen

Errichtung von standortmäßig geeigneten Dauerparkplätzen im Bereich der Stadteinfahrten, um für Einpendler und Besucher, insbesondere für jene Einpendler, die in der Stadt Liezen einer Beschäftigung nachgehen, geeignete Parkmöglichkeiten in Zentrumsnähe bereit zu stellen. Im Stadtgebiet ist ein Parkplatz mit mindestens 10 Ladesäulen mit jeweils 40 KW Ladeleistung zu schaffen.

16. Ausbau des Sportzentrums

Gleichzeitig mit der Errichtung einer Umfahrung der Stadt Liezen sind seitens des Landes Steiermark finanzielle Mittel für die Errichtung bzw. die Erweiterung des bestehenden Sportzentrums im Ortsteil „Friedau“ bereitzustellen (u. a. für die Errichtung eines Fußballstadions mit Kunstrasenplatz und Trainingsplätzen, für die Tennishallenrevitalisierung, für eine allfällige Schwimmbadverlegung in dieses Sportzentrum etc.).

Gleichzeitig ist eine neue Direktanbindung an die B320 „alt“ zu schaffen bzw. zusätzlich - siehe hierzu auch Punkt 2. - allenfalls eine Anbindung an den Anschlussknoten „Liezen Mitte“.

17. Finanzierung von Ausgleichsmaßnahmen

Aufgrund der laut vorzitierter Studie zu erwartenden Einbußen für die Wirtschaft der Stadt Liezen sind seitens des Landes Steiermark Ausgleichsmaßnahmen, wie zusätzliche finanzielle Mittel für das bereits im Jahr 2018 begonnene Projekt zur Innenstadtrevitalisierung („#ZUKUNFT(S).RAUM.INNENSTADT“), für die Errichtung einer Stadtgarage im Zentrum (z. B. unter dem Hauptplatz) sowie für die Errichtung bzw. den Ausbau des Stadtparks etc. vorzunehmen.

18. Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur und des Gemeinwohls

Aufgrund der laut vorzitierter Studie zu erwartenden Einbußen sind durch das Land Steiermark weitere Ausgleichsmaßnahmen für die öffentliche Infrastruktur zu finanzieren bzw. finanzielle Zuwendungen zu leisten (z. B. für die Sanierung und den Ausbau der Schulgebäude, für den Neubau von Kinderbetreuungseinrichtungen, für den Ausbau des innerstädtischen öffentlichen Verkehrs etc.).

19. Hochwasserfreistellungen im Stadtgebiet von Liezen

Sowohl für den im Stadtgebiet von Liezen befindlichen „Pyhrnbach“, als auch für den durch den Ortsteil Weißenbach fließenden „Weißenbach“ wird aktuell an der Errichtung von Schutzmaßnahmen, jeweils durch Hochwasserrückhaltebecken, geplant bzw. wurden bereits erste Schritte zur Umsetzung dieser Großprojekte gesetzt.

Hierfür sind seitens des Straßenerrichters Garantien für eine zeitnahe Umsetzung bzw. Realisierung beider Hochwasserschutzprojekte, insbesondere für entsprechende finanzielle Unterstützung und Zuwendungen, zu leisten.

20. Hochwassergefährdung durch die Enns

Südlich der geplanten Trasse laut REPRO Liezen 2016 verlaufen die derzeit rechtskräftigen Hochwasseranschlaglinien der Enns.

Im Zuge der Umsetzung eines allfälligen Straßenbauprojektes sind seitens des Straßenerrichters - im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten - Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwassergefahr, insbesondere z. B. für den Golfplatz Weißenbach, die landwirtschaftliche Bebauung entlang der Lassinger Landesstraße L740 und auch für die vollbiologische Kläranlage der Stadtgemeinde Liezen etc., vorzusehen und zu finanzieren.

Es wird jedenfalls eine Hochwasserfreistellung des Gemeindegebietes nördlich der Umfahrungsstraße gefordert.

Der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde Liezen zur Lösung der Verkehrsproblematik an der Landesstraße B 320 vom 08.05.2019 wird wie folgt abgeändert.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Liezen spricht sich für Verbesserungsmaßnahmen am Bestand der Landesstraße B320 Ennstalstraße aus. Der Errichtung einer Umfahrung der Stadt Liezen sowie einer durchgehenden Untertunnelung steht die Stadtgemeinde Liezen aufgrund der Gefahr einer nachhaltig nachteiligen Entwicklung des Handelsstandortes Liezen, weiters aufgrund der möglichen Trassenführung quer durch unsere Entwicklungsgebiete für Freizeit, Sport und Naherholung (sowohl in Liezen als auch im Ortsteil Weißenbach) und schließlich aufgrund der zu erwartenden Einsprüche von Anrainern und Bürgerbewegungen ablehnend gegenüber.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Liezen spricht sich für ein generelles Fahrverbot für LKW ab 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht auf der B320 Ennstalstraße, mit Ausnahme des Ziel- und Quellverkehrs, von 0 bis 24 Uhr aus.

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Liezen spricht sich für eine Entflechtung des Mischverkehrs entlang der Landesstraße B320 von Liezen in Richtung Westen durch Schaffung von Begleitstraßen für den landwirtschaftlichen und für den Radfahrverkehr aus, um die Landesstraße B320 künftig von landwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie vom Fahrradverkehr freizuhalten. Weiters sollen durch die Errichtung von einigen dritten Spuren Überholmöglichkeiten geschaffen werden.

Zur Verbesserung der Verkehrsflüssigkeit auf der Landesstraße B320 spricht sich der Gemeinderat der Stadtgemeinde Liezen innerhalb des Stadtgebietes für die Errichtung von Unter- bzw. Überführungen für Fußgänger und Radfahrer aus. Die Verkehrslichtsignalanlagen für Fußgänger sowie die Schutzwege könnten dann entfernt werden. Wo es möglich ist, sollte auch der motorisierte Querverkehr durch die Errichtung von Unterführungen bzw. durch Kreisverkehrslösungen ampelfrei geführt werden können.

Gleichzeitig werden seitens des Gemeinderates der Stadt Liezen geeignete Lärmschutzmaßnahmen im Bereich des Bundesschulzentrums sowie entlang der Wohngebiete im Westen der Stadt einschließlich des Ortsteiles Weißenbach gefordert. Ebenso spricht sich der Gemeinderat für eine Verbesserung der Lärmschutzmaßnahmen bei bestehenden Wohnbauten im Zentrumsbereich aus.
Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Darstellung des „Ausbaues der B320 Ennstalstraße - Variante Mitte“ laut rechtskräftigem REPRO Liezen im örtlichen Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan Nr. 1.00 (= Revision aufgrund der Gemeindezusammenlegung mit Weißenbach bei Liezen) ausschließlich in Erfüllung und Einhaltung der Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes (Ersichtlichmachung von Planungen des Landes) erfolgt.

Sollte der geforderte Bestandsausbau durch das Land Steiermark als Straßenerrichter nicht erfolgen bzw. erfolgen können, wird die Steiermärkische Landesregierung dazu aufgefordert, alternative Varianten für eine Lösung der Verkehrsproblematik an der Landesstraße B320 zu prüfen. Sollte als Ergebnis dieser Prüfung die Errichtung einer Umfahrung der Stadtgemeinde Liezen ins Auge gefasst werden bzw. sich diese als die einzig mögliche bzw. wirtschaftliche Variante erweisen, sind zur wirtschaftlichen Absicherung sowie zur Vermeidung von schweren bzw. nachhaltigen wirtschaftlichen Nachteilen für die Stadtgemeinde Liezen zwischen dieser und dem Land Steiermark entsprechende Ausgleichsmaßnahmen auf vertraglicher Basis rechtsverbindlich festzulegen.

Sollte auch rechtlichen und technischen Gründen die Umsetzung der vom Gemeinderat der Stadt Liezen beschlossenen Trasse einer allfälligen Umfahrung der Stadt Liezen sowie der Forderungspunkte der Stadtgemeinde Liezen nicht möglich sein, sind seitens des Straßenerrichters für allfällige Alternativvarianten mit der Stadtgemeinde Liezen diesbezüglich neuerliche Verhandlungen zu führen.

Somit stellt die Stadtgemeinde Liezen nach Maßgabe der rechtlichen und technischen Umsetzungsmöglichkeiten sowie nach Maßgabe des bestmöglichen Schutzes der angrenzenden Wohnbevölkerung (wie auch z. B. aufgrund UVP-bzw. straßenrechtlicher Vorgaben etc.) bei allfälliger Errichtung einer Umfahrung des Stadtgebietes auf Basis der Trassenführung laut rechtskräftigem Regionalentwicklungsprogramm (REPRO) Liezen 2016 für den Untersuchungsraum von Liezen-Ost (Autobahnzubringer A9) bis Liezen-West (Stadteinfahrt im Ortsteil Weißenbach) nachstehenden 20 Punkte Forderungskatalog.

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