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    Was, wenn die Versicherung nicht zahlt?


    Bezirk Liezen: Man hofft, dass man sie nie braucht, möchte sich aber im schlimmsten Fall voll und ganz auf dieses Auffang-netz verlassen können – doch was, wenn in genau so einem Fall die Versicherung nicht zahlt?
    Was, wenn die Versicherung nicht zahlt?
    30. Juli 2021

    Kommt zusätzlich zum entstandenen Schaden auch noch ein Streit mit der Versicherung auf Sie zu, ist das besonders kräftezehrend. Bei dieser Situation handelt es sich leider bei Weitem um keinen Einzelfall: in Österreich werden pro Jahr im Schnitt 100.000 Schadensfälle abgelehnt und in bis zu 40 % der Fälle ist die Deckungsablehnung fragwürdig oder geschieht schlichtweg zu Unrecht. Je nach Höhe der ausstehenden Zahlung kann das nicht nur ein Ärgernis sein, sondern schlimmstenfalls die Existenz des Versicherungsneh-mers gefährden.

    Trotz allem wehrt sich nur ein Bruchteil der Geschädigten. Oftmals wird im Absageschreiben auf Klauseln im Kleingedruckten, welche Deckungen unter bestimmten Umständen ausschließen, verwiesen. Als Laie lässt man sich insbesondere bei niedrigeren Schäden häufig mit kompliziert formulierten Begründungen abspeisen, ärgert sich und kommt schlussendlich selbst für den Schaden auf. Nicht immer ist die Ablehnung jedoch gerechtfertigt: In vielen Fällen führt die Aufforderung zur erneuten Überprüfung des Falles und die Übermittlung möglicherweise fehlender Details zur Auszahlung der Versicherungssumme, solange sie dem Versicherungsnehmer auch tatsächlich zusteht.

    Warum wird mein Schadensfall abgelehnt?
    Die Gründe, weshalb ein Schadensfall abgelehnt werden kann, sind vielfältig und lassen sich nur bedingt verallgemeinern. Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Sie jedoch wenn der Schaden von der Versi-cherung nicht gedeckt ist (Achtung, Ausschlüsse im Kleingedruckten!), beim Abschluss der Versicherung Vorschäden nicht bekannt gemacht wurden, es nicht ausreichend Belege für Ihren Schaden gibt, Sie den Schaden nicht rechtzeitig innerhalb der individuellen Frist gemeldet haben oder der Schaden vor Vertrags-abschluss entstand.

    Hilft die Nachfrage bei der Versicherung nicht weiter, und sind Sie sich sicher im Recht zu sein, hilft nur noch der Gang vor Gericht. Hierbei sollte jedoch vorab mit seinem Anwalt abgeklärt werden, ob die Rechtslage auch zu Ihren Gunsten steht. Die hohen finanziellen Folgen eines verlorenen Rechtsstreites, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung selbst tragen müssen, lohnen das Risiko nicht immer.

    Möchten Sie sicher sein, sich im Streitfall auch einen Anwalt leisten zu können, um Ihr Recht durchzusetzen, lohnt sich deshalb eine Rechtsschutzversicherung. Diese stellt Ihnen einen Anwalt und übernimmt die Kos-ten für Rechtsanwalt, Gericht und weitere Prozesskosten. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Versiche-rungsstreitigkeiten, sondern zum Beispiel auch bei Schwierigkeiten bei Erbschaftsangelegenheiten, Unei-nigkeiten mit dem Vermieter oder mit dem Unfallgegner beim Autounfall.

    Unterstützung durch Ihren Versicherungsmakler
    Wird Ihr Schadensfall abgelehnt, sind wir als EFM Versicherungsmakler unabhängig von den Versicherungs-unternehmen und stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Dank unseres Branchen-Know-hows können wir die Ablehnung im Detail prüfen und helfen, die Uneinigkeiten zu schlichten. Als EFM AVC Kunde steht Ihnen, wenn der Fall nicht gelöst werden kann, außerdem gemäß den Servicepaketbedingungen unser kostenloser Klientenanwalt zur Verfügung.

    Ihr EFM Irdning/Admont Versicherungsmakler berät Sie gerne umfassend.

    EFM Irdning-Admont
    Trautenfelserstraße 13, 8952 Irdning
    Tel: 03682 22752
    Fax: 03682 227523
    Email: irdning(at)efm.at

    EFM Admont-Irdning
    Hall 299, 8911 Admont
    Tel: 03613 20022
    Fax: 03613 200223
    Email: admont(at)efm.at


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