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Aktualisiert: 24. Sept. 2026 - 11:51
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    Weitere Lockerungen für ein Sommerfeeling


    Österreich: Die Bundesregierung lockert ab 10. Juni nochmals die Coronaregeln und macht so einen weiteren Schritt hin zur Normalität.
    Weitere Lockerungen für ein Sommerfeeling
    Foto: Jill Wellington
    31. Mai 2021


    Die bereits erfolgten Lockerungen vom 19. Mai zeigen, dass sich die gewissenhafte Vorbereitung der heimischen Betriebe bezahlt gemacht hat. Mit der "3G-Regel" (geimpft, getestet und genesen) wurde erfolgreich der Grundstein dafür gelegt, dass nun weitere Öffnungsschritte möglich sind. Die Impfungen auf Betriebsebene haben darüber hinaus einen wichtigen Anteil daran, dass große Bevölkerungsgruppen nun rasch durchgeimpft werden. Zusätzlich wird der diese Woche im Nationalrat beschlossene "Grüne Pass" ab Anfang Juni weiteren Optimismus bringen.
    Nachfolgend die neuen Regelungen im Überblick:

    Gastronomie:
    Gäste müssen weiterhin ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorweisen (3-G Regel) - zudem werden auch Selbsttests vor Ort weiterhin möglich sein
    Im Innenbereich sind nun maximal 8 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe erlaubt - ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte
    Im Außenbereich sind nun maximal 16 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe erlaubt - ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte
    keine Masken-Pflicht im Außenbereich
    Sperrstunde wird auf 24:00 Uhr erweitert
    Mindestabstand zwischen Besuchergruppen (nicht zwischen den Tischen) wird auf 1 Meter reduziert
    Eng anliegender Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt, wenn ein Impf- oder Genesungsnachweis oder ein negativer Testnachweis für die jeweils vorgesehene Gültigkeit (PCR-Test 72h, Antigentest 48h, kontrollierter Selbsttest 24h) erbracht werden kann - sonst FFP2-Masken-Pflicht

    Handel:
    Pro Kunde müssen nur noch 10m² zur Verfügung gestellt werden

    Beherbergung:
    Gäste müssen weiterhin bei der Anreise ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorweisen (3-G Regel) - zudem werden auch Tests vor Ort weiterhin möglich sein
    Mindestabstand zwischen Gästegruppen wurde auf 1 Meter reduziert
    Verköstigung von Gästen analog zu Regelungen der Gastronomie, wobei Angehörige einer Gästegruppe gleichgestellt sind, wie Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben
    Wellnessbetrieb analog zu Regelungen der Wellness- und Freizeiteinrichtungen wobei auch hier Angehörige einer Gästegruppe gleichgestellt sind, wie Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben


    Freizeitbetriebe:
    Sperrstunde wird auf 24:00 Uhr erweitert
    In geschlossenen Räumen müssen pro Kunde nur noch 10m² zur Verfügung gestellt werden - gilt auch für Wellnesseinrichtungen
    Ausgenommen von der 10 m²-Regel sind Einrichtungen, bei denen in der Regel für die Dauer der Inanspruchnahme der Dienstleistung ein Platz eingenommen wird (Fahrgeschäfte)
    Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur noch ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten
    Eng anliegender Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt, wenn ein Impf- oder Genesungsnachweis oder wöchentlich ein negativer Testnachweis (Selbsttests vor Ort gelten nicht als Nachweis) erbracht werden kann - sonst FFP2-Masken-Pflicht.
    Verköstigung von Gästen analog zu Regelungen der Gastronomie


    Veranstaltungen:
    Teilnehmer müssen weiterhin vor der Veranstaltung ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorweisen (3-G Regel) - zudem werden auch Selbsttests vor Ort möglich sein
    Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (Kinos, Konzert, Kabarett, Seminar)
    Innenbereich: 1.500 Personen (nun 75 Prozent Maximalauslastung des Veranstaltungsortes möglich)
    Außenbereich: 3.000 Personen (nun 75 Prozent Maximalauslastung des Veranstaltungsortes möglich)
    Private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern sind weiterhin nicht als Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen zu verstehen
    Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze:
    Innenbereich: 50 Personen
    Außenbereich: 50 Personen
    Gelegenheitsmärkte können bereits ab Anfang Juni 2021 wieder stattfinden
    Auch bei Veranstaltungen wird der Mindestabstand zwischen Besuchergruppen auf 1 Meter reduziert
    FFP2-Masken-Pflicht nur mehr im Innenbereich bei Veranstaltungen
    Eng anliegender Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt, wenn ein Impf- oder Genesungsnachweis oder wöchentlich ein negativer Testnachweis (Selbsttests vor Ort gelten nicht als Nachweis) erbracht werden kann - sonst FFP2-Masken-Pflicht
    Verköstigung von Besuchern analog zu Gastronomie - ausgenommen sind Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze, hier ist keine Konsumation von Speisen und Getränken erlaubt


    Fach- und Publikumsmessen:
    Messebesucher haben weiterhin ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorzuweisen (3-G Regel) - zudem werden auch Selbsttests vor Ort möglich sein
    Kapazitätsbeschränkungen in geschlossenen Räumen wurde auf 10 m2 Besucherfläche pro Besucher reduziert
    Sonderregelungen Reisebusse und Proben:
    Wenn ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorgewiesen (3-G Regel) werden kann, gelten keine Kapazitätsobergrenzen bei Reisebussen oder Amateurproben (z. B. Musik, Chor)
    Darüber hinaus werden weitere Lockerungen für 1. Juli in Aussicht gestellt:
    Wenn kein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorgewiesen (3-G Regel) werden kann, ist im Innenbereich der jeweiligen Betriebsstätten eine Maske zu tragen, z. B. Supermärkte, Öffentlicher Verkehr
    Kein Mindestabstand und keine Kapazitätsbeschränkungen mehr
    Keine Auf- oder Sperrstunden im Bereich der Gastronomie
    Nachtgastronomie wird allerdings erst später im Laufe des Juli wieder möglich sein
    Keine Obergrenzen bei Veranstaltungen - weder im stehenden oder sitzenden Bereich
    Anzeigepflicht: ab 100 Personen
    Genehmigungspflicht: ab 500 Personen


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    im Vergleich

    Preisbasis: ct/kWh. Strom = Börsenpreis netto (ohne Netzentgelte, exkl. USt.); Gas = Haushalts-Gesamtpreis; Heizöl und Pellets = Endkundenpreise inkl. USt. Datenstände können voneinander abweichen.


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