Finanzausgleich ist absolut kein Grund zur Freude

Bgm. Hannes Andrä (Altenmarkt), Bgm. Thomas Reingruber (Gröbming), Bgm.in Andrea Heinrich (Liezen) und Bgm. Reinhard Metschitzer (Ardning) Foto: SPÖ-Liezen Bgm. Hannes Andrä (Altenmarkt), Bgm. Thomas Reingruber (Gröbming), Bgm.in Andrea Heinrich (Liezen) und Bgm. Reinhard Metschitzer (Ardning)
Liezen: Die erzielte Einigung beim Finanzausgleich gibt uns als sozialdemokratische Bürgermeister:innen keinen Grund zur Freude.

Die Gemeinden sind der größte öffentliche Investor in Österreich und damit ein wesentlicher Faktor für die heimische Wirtschaft und die Arbeitsplätze in den steirischen Regionen. Die Städte und Gemeinden sind mit ihren Leistungen wesentlich für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verantwortlich. Wir wollen keine Leistungskürzungen, darum brauchen die Gemeinden die nötige finanzielle Unterstützung. Derzeit stehen die Städte und Gemeinden mit dem Rücken zur Wand. Steigende Ausgaben stehen stagnierenden und in der Prognose sogar fallenden Einnahmen gegenüber.

„Allein die Steigerung bei den Ausgaben für den Sozialhilfeverband haben sich in den letzten Jahren vervierfacht und die Personalkosten steigen fast linear mit der Inflation an. Wir wollen nicht vor die Entscheidung gestellt werden, ob wir eine Kindergartengruppe eröffnen oder einen Straßenzug sanieren!“ so GVV Regionalvorsitzender Bgm. Thomas Reingruber

Gemeinsam mit unserem Landesparteivorsitzenden LH-Stv. Anton Lang haben wir daher schon während der Verhandlungen zum FAG darauf hingewiesen, dass den Ländern und Gemeinden mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, die sie zur Erfüllung der umfangreichen Aufgaben benötigen.

Wir haben auch gefordert, dass der finanzielle Anteil der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben von 11,849 Prozent auf mindestens 14,550 Prozent erhöht werden sollte.

Städte und Gemeinden brauchen frisches Geld

Bgm. Reinhard Metschitzer (Ardning) führt an: „Die Energiekosten für Strom, Heizung und Treibstoffe erhöhen sich in der Gemeinde Ardning um durchschnittlich 145% gegenüber dem Vorjahr. Die Zinsbelastung bei Darlehen mit variablem Zinssatz bei kurzfristigen Darlehen schlagen sich mit einer Steigerung von 383% zu Buche.“

Auch Ertragsanteilsvorschüsse, die die Liquiditätsprobleme der Gemeinden lindern sollen, helfen wenig, weil diese Vorschüsse zurückgezahlt werden müssen und nur eine zeitliche Verschiebung des Problems darstellen.

Auch mögliche Anschubfinanzierungen für so wichtige Zukunftsinvestitionen wie den Ausbau der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen oder Investitionen in den Klimaschutz werden nicht helfen, wenn die Städte und Gemeinden die entsprechenden Eigenmittel nicht aufbringen können und auch die damit verbundenen laufenden, jährlich wiederkehrenden (Mehr)Kosten nicht stemmen können. Die Bürgermeisterin der Bezirkshauptstadt Andrea Heinrich gießt die angeführte Problematik in Zahlen: „Der Abgang im Bereich der Sozialen Wohlfahrt (SHV, Pflege, Heimstätten) hat sich von 2020 bis 2022 um fast eine Million Euro auf € 3.266.000,- erhöht.

Das Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche muss dringendst ausgebaut werden, und auch diese zusätzlichen Angebote bedeuten für die Stadtgemeinde eine finanzielle Herausforderung.

Gleichzeitig bricht die für Gemeinden wichtigste Einnahmequelle, die Ertragsanteile, ein – gegenüber 2022 wird ein Minus von € 270.000,- / Jahr erwartet. Ebenso werden im Bereich der Kommunalsteuer aufgrund der eingetrübten Wirtschaftslage keine Steigerungen erwartet. Wir wollen schließlich Gestalten und nicht Verwalten!“

Bürgermeister Hannes Andrä aus Altenmarkt meint:“ Ich kann die vorangegangenen Meldungen nur unterstreichen!

Auch in Altenmarkt sieht die Zukunft nicht rosig aus.

  • Der Sozialhilfeverband hat uns im Jahr 2013   256.100 € gekostet, im Jahr 2023 waren es 419.300 €!
  • Der Strom kostete pro kWh bis 31.12.2022   6,36 Cent, nun kostet er 34 Cent – über 5mal so viel.
  • Eine Haussanierung steht bevor. Dafür haben wir ein Darlehen angefragt. Für 600.000 € Kapital bezahlen wir in 25 Jahren 415.000 € an Zinsen!
  • Wir haben unsere Volksschule saniert, bzw. sanieren müssen. Sie war nicht mehr zeitgemäß!

Dafür haben wir 2,9 Millionen Euro benötigt (Dank Corona kostete dieses Projekt um ca. 500.000 € mehr!).

50 % bekamen wir vom Land. Als wir als Gemeinde unseren Anteil von 1.450.000 € bei der Bank im Jahr 2022 aufgenommen haben, bekamen wir einen Tilgungsplan. Demnach hätten wir für das genannte Kapital 1.564.100 € zurückbezahlt.

Ein Jahr später sollen wir für dasselbe Kapital 2.051.500 € zurückbezahlen! Mit was sollen wir unsere laufenden Kosten decken?

Dies sind nur einige Beispiele - es kommen noch erhöhte Kosten aus den verschiedenen Verbänden, Schulen und sonstigen Institutionen auf uns zu!

Eine echte Entlastung der Gemeinden wäre gegeben, wenn ein Projekt zur Gänze oder zumindest zu einem Großteil vom Bund oder Land finanziert wird. Diese ganzen Anstoßfinanzierungen erhöhen nur die Schuldenquoten in den Gemeinden!“

Die sozialdemokratischen Gemeindevertreter:innen bleiben daher im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin bei folgenden Forderungen an zukünftige Finanzierungsströme:

  • Den Ländern, Städten und Gemeinden müssen im Wege des Finanzausgleichs jene Mittel zur Verfügung gestellt werden, die sie zur Erfüllung ihrer umfangreichen Aufgaben tatsächlich benötigen.
  • Der Anteil der Länder an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben soll daher von 20,217 Prozent auf 24,959 Prozent erhöht werden
  • Der Anteil der Städte und Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben soll daher von 11,849 Prozent auf mindestens 14,550 Prozent erhöht werden.
  • Die Grundsteuer muss endlich reformiert werden. Ein einheitlicher Bundesrahmen für Leerstandsabgaben muss geschaffen werden.
  • Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge dienen, sind von der Kommunalsteuer befreit. Städte und Gemeinden sollen für diesen Einnahmenentfall einen Ausgleich durch den Bund erhalten.
  • Temporäre Unterstützung bei Pflege und Elementarpädagogik langfristig sicherstellen und diese Mittel aufgrund der finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen und der notwendigen Qualitätssicherstellung deutlich zu erhöhen.
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