Fahrlässige Gemeingefährdung?

Empfehlung Fahrlässige Gemeingefährdung?
Rottenmann, Zwischen 10. und 16. Juni 2013 wurde im Stadtzentrum ein Haus abgerissen.

Bei einem daneben befindlichen Mehrparteienhaus stürzte eine freigelegte Trennwand teilweise ein.

Nach Vorliegen mehrerer Gutachten werden der Baukoordinator und ein Baggerfahrer einer Firma wegen fahrlässiger Gemeingefährdung angezeigt.

Für das abgerissene Objekt in der Hauptstraße lag ein behördlicher Abbruchbescheid vor. Bei den Abbrucharbeiten durch eine Firma stürzte bei einem daneben befindlichen Mehrparteienhaus die durch den Abbruch freigelegte Trennwand teilweise ein. Anhand der nunmehr vorliegenden Gutachten bestand ein offensichtlicher und unmittelbarer Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten. Außerdem dürfte zu schweres Gerät verwendet worden sein.

Durch den teilweisen Einsturz wurden keine Personen verletzt. Das Mehrparteienhaus musste wegen Einsturzgefahr behördlich gesperrt werden und ist derzeit unbewohnbar. Es entstand ein Schaden von über 100.000 Euro.

Der Baukoordinator und ein Baggerfahrer wurden wegen des Verdachtes der fahrlässigen Gemeingefährdung an die Staatsanwaltschaft Leoben angezeigt.

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