OFFENER BRIEF der Mitarbeiter im Stadtamt

  • verfasst von Ingrid Kamerberger
  • Fenstergucker
OFFENER BRIEF der Mitarbeiter im Stadtamt BLO24
Liezen: OFFENER BRIEF der leitenden Mitarbeiter im Stadtamt Liezen sowie der Mitarbeiter der Abteilung „Finanzverwaltung" im Stadtamt Liezen

Zu dem in der aktuellen Jänner-Ausgabe 2022 der LIEZENER BEZIRKSNACHRICHTEN erschienenen Bericht „Finanzverwaltung Liezen: Sind aller guten Dinge drei?

Wir möchten zu den im Bericht zitierten, größtenteils politischen Aussagen von Finanzreferent Albert Krug wie folgt Stellung nehmen:Der Finanzreferent erwähnt in einem seiner Statements im obigen Bericht, dass die Politik das letzte Wort habe und Vorgaben mache, die von den Mitarbeitern umzusetzen seien.

Diese Aussage ist allenfalls in Teilbereichen der Gemeindeverwaltung grundsätzlich von Richtigkeit, bedarf jedoch wesentlicher Ergänzungen:
Gemeindebedienstete, insbesondere leitende Mitarbeiter, haben gegenüber den politischen Entscheidungsträgern – auch aufgrund ihres abgelegten Diensteides – eine gewisse Anleitungspflicht, und können von dieser weder durch dienstliche Anweisung noch durch Beschluss eines politischen Organes entbunden werden.

Das bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass jeder Mitarbeiter verpflichtet ist, die politisch Verantwortlichen anzuleiten, indem Empfehlungen abgegeben werden, die zu gesetzes- bzw. verordnungskonformen Entscheidungen führen sollen, welche auch den anzuwendenden Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit, zu deren Einhaltung die Gemeinden verpflichtet sind, entsprechen.

Die politischen Entscheidungsträger haben zwar das Recht, diese Empfehlungen zu ignorieren und davon abweichende Entscheidungen zu treffen. Die Mitarbeiter haben diese Entscheidungen grundsätzlich dann auch umzusetzen.
Werden durch die Umsetzung solcher Entscheidungen bzw. durch die Unterlassung von Maßnahmen, die von den Mitarbeitern im Rahmen der Anleitungspflicht empfohlen wurden, Gesetze oder Verordnungen verletzt, oder die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit missachtet, bzw. entsteht der Gemeinde hierdurch ein Schaden, haben die politischen Entscheidungsträger dafür die Verantwortung, bis hin zu einer persönlichen Haftung, zu übernehmen.

Kollege Bernhard Steinberger ist seiner Anleitungspflicht immer gewissenhaft und mit dem not­wendigen Nachdruck nachgekommen. Er hat dies auch umfassend dokumentiert. Somit hat Bernhard Steinberger, wie vom Finanzreferenten in seiner Stellungnahme nahezu abschätzig ausgeführt, keinesfalls „gejammert", sondern aus unserer Sicht lediglich seine Pflicht als Leiter der Finanz­verwaltung vorbildlich erfüllt.

Dass eine konsequente Erfüllung der Anleitungspflicht immer wieder dazu führen kann, dass den politisch Verantwortlichen lediglich die Möglichkeit bleibt, entweder eine rechtskonforme, dafür jedoch beim Wähler unpopuläre Entscheidung zu treffen oder sich selbst der Gefahr einer persönlichen Haftung auszusetzen, liegt dadurch auf der Hand.

Dass derartige Situationen für Gemeinderäte nicht angenehm sind und es nicht jedermann liegt, potenzielle Wähler zu verärgern, ist verständlich und allenfalls auch menschlich nachvollziehbar, dies darf jedoch niemals dazu führen, dass leitende Mitarbeiter zu Marionetten politischer Willkür degradiert und daran gehindert werden, die geltenden Gesetze und Verordnungen zu vollziehen.

Abschließend möchten wir gemeinsam deutlich zum Ausdruck bringen, dass, wenn es nach uns Mitarbeitern im Stadtamt Liezen gehen würde, eine Nachbesetzung der Stelle des Finanzdirektors unterbleiben und Bernhard Steinberger unbedingt auf seinem Posten verbleiben sollte.
Personelle Veränderungen in der Stadtgemeinde Liezen sind aus unserer Sicht mit Sicherheit nicht im Bereich der Stadtverwaltung gefordert.

Sollte der Abgang von Bernhard Steinberger letztendlich dennoch unvermeidlich sein, ersuchen wir um ein faires sowie transparentes Auswahlverfahren und die Besetzung dieser, nicht nur vielseitigen, sondern vor allem auch verantwortungsvollen und schwierigen Position, mit dem am besten geeigneten Kandidaten/der am besten geeigneten Kandidatin und nicht mit einem/einer weniger gut geeigneten Kandidaten/Kandidatin, den/die der eine oder andere politische Funktionär möglicher­weise schon im Kopf hat.

Stadtamt Liezen, am 31. Jänner 2022

Original im Anhang

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