Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich aus

Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich aus Foto: HLW+
Der Maturajahrgang der HLWplus Bad Aussee empfiehlt:

Steuerrecht ist ein wichtiger Bereich im Leben der Bürger*innen. Daher gehört es auch zu den Ausbildungszielen einer Wirtschaftsschule, die Grundlagen des Steuerrechtes anwenden zu können. Untere Maturantinnen haben die brandneuen Steuerbücher für das Veranlagungsjahr 2022 überreicht bekommen. Das Kapitel Lohn- und Einkommensteuer wird im Gegenstand Rechnungswesen und Controlling behandelt.

Daher empfiehlt unsere Abschlussklasse: „Lassen Sie Ihr Geld nicht beim Finanzamt liegen!“ Nachdem die Arbeitgeber schon bis Ende Februar die Lohnzettel den Finanzämtern übermitteln müssen, sollte man ab jetzt die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 (früher Lohnsteuerausgleich genannt) durchführen.

In den meisten Fällen zahlt sich die Arbeitnehmerveranlagung aus und Sie bekommen die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück, indem Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Ihnen sind diese Begriffe alle nicht bekannt? Kein Problem, die Finanzverwaltung legt jedes Jahr eine sehr informative Broschüre: „Das Steuerbuch – Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung für Lohnsteuerzahler/innen“ auf. Sie können sich diese Broschüre unter der Adresse www.bmf.gv.at/steuerbuch gerne gratis downloaden bzw. die gebundenen Ausgabe bestellen und leicht verständlich erfahren, was Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen können.

Auch das Verfahren mit finanzonline.at wird gut und verständlich erklärt. So steht Ihnen mit diesem Online-Portal ein unkomplizierter und nutzerfreundlicher Zugang zum Finanzamt rund um die Uhr zur Verfügung.

Und sollten Sie die letzten Jahre auf die Arbeitnehmerveranlagung vergessen haben, ist das auch kein Problem, können Sie sie doch die letzten fünf Jahre rückwirkend durchführen.

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