Die geliehene Kamera wird beschädigt

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG: Welche Alltagsgefahren sind gedeckt?

Ein Schaden oder Missgeschick ist schnell passiert und ebenso schnell stellt sich die Frage nach der Haftung. Laut österreichischem Recht ist der Verursacher grundsätzlich für den Schaden in voller Höhe verantwortlich. Gut also, wenn man eine private Haftpflichtversicherung hat, die für die Kosten aufkommt. Doch was genau deckt diese?

Mit einer Haftpflichtversicherung sind Schäden gedeckt, die im alltäglichen Leben passieren und die man versehentlich jemand anderem verursacht. Die Privathaftpflichtversicherung, welche in den meisten Fällen in der Haushaltsversicherung inkludiert ist, zahlt im Schadensfall bei berechtigten Schadenersatzforderungen eines Dritten, wehrt aber auch ungerechtfertigte Forderungen, welche von Dritten an Sie gestellt werden, ab.

Vor Unfällen und Missgeschicken ist man nun mal nicht gefeit. Wenn etwas passiert, stellt sich schnell die Frage: „Zahlt die Versicherung oder nicht?“

Die geliehene Kamera wird beschädigt – nicht schlimm, denn die Versicherung zahlt … oder?

Sie haben sich die hochwertige Fotokamera Ihres Bekannten ausgeborgt und fahren damit auf Urlaub. Diese fällt Ihnen hinunter und wird dabei irreparabel beschädigt. Geborgte und geliehene Sachen sind in der „normalen“ Privathaftpflicht ausgenommen. Das heißt, Sie müssen den Schaden aus der eigenen Tasche zahlen.

Mit einer Exzedentenversicherung hingegen kümmert sich diese um die Schadensregulierung und ersetzt den von Ihrem Bekannten geforderten Schadensersatz. Diese Erweiterung der privaten Haftpflicht bietet Ihnen zusätzlichen Schutz, der über die Leistungen einer gewöhnlichen Privathaftpflicht hinausgeht. Die Exzedentenhaftpflicht springt auch ein, wenn der Schädiger zahlungsunfähig ist und wird somit zu einer Ausfallsdeckung für Schadenersatzforderungen. Dabei ist auch ein Rechtsschutz inkludiert, der die Durchsetzung von Forderungen aus der Ausfallsdeckung miteinschließt.

Herr Meyer befindet sich kurz vor der Heimreise aus seinem Skiurlaub. Beim Beladen der Skibox beschädigt er mit den Skiern den neben seinem Auto geparkten Pkw eines anderen Hotelgastes.

Be- und Entladeschäden sind in herkömmlichen Privathaftpflichtversicherungen nicht gedeckt. Zum Glück hat Herr Meyer eine Exzedentenversicherung abgeschlossen, welche für den Schaden aufkommt.

Herr Zahn besitzt ein Einfamilienhaus. Bei einem Unwetter werden Teile der dort installierten Photovoltaikanlage vom Dach gerissen und beschädigen mehrere auf der Straße geparkte Autos. Zahlt die Versicherung?

Auch in diesem Fall ist der Schaden nur durch eine Erweiterung der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt.

Umfassende Beratung

Wie für jede andere Versicherung gilt auch für die Haftpflichtversicherung: Eine umfassende Beratung ist unerlässlich. Je nach Lebenssituation, persönlichen Bedürfnissen und finanzieller Situation kann die Haftpflichtversicherung individuell angepasst werden. Zusätzlich kann Ihr EFM Versicherungsmakler in Liezen Ihnen spezielle Produkte anbieten, bei welchen Haftungslücken (beispielsweise Mietsachschäden oder Neuwertersatz), die bei vielen Standardprodukten nicht gedeckt sind, großteils geschlossen werden.

EFM Liezen

Hauptstraße 26, 8940 Liezen
Tel: 03612/90500
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Montag bis Donnerstag 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Freitag 08:00 bis 12:00

 
Werbung

Werben auf BLO24

Sie haben Interesse auf unserer Plattform zu werben? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns unter +43 (0)664 222 66 00.