Neue Gefahren- Zonen in Liezen

Empfehlung Besonders bei Grundstücken an Bächen und Gerinnen ist eine Einsichtnahme in den neuen Gefahrenzonenplan zu empfehlen. Besonders bei Grundstücken an Bächen und Gerinnen ist eine Einsichtnahme in den neuen Gefahrenzonenplan zu empfehlen.
Einsichtnahme in den neuen Gefahrenzonenplan

Stadtgemeinde Liezen: Einsichtnahme in den neuen Gefahrenzonenplan der Wildbachverbauung

Die Wildbach- und Lawinenverbauung hat für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Liezen mit seinen nunmehr vier Katastralgemeinden Liezen, Reithtal, Pyhrn und Weißenbach bei Liezen einen neuen Gefahrenzonenplan ausgearbeitet.

Der Entwurf dieses neuen Planwerks mit Ausweisung von gelben und roten Gefahrenzonen liegt noch bis einschließlich Mittwoch, den 2. Dezember 2015 im Stadtamt Liezen, Abteilung Bauverwaltung, während der Amtsstunden (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme für allenfalls betroffene Grundstückseigentümer sowie für alle Bürgerinnen und Bürger auf.

Bis zum 2. Dezember 2015 kann jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Es wird ersucht, für eine Einsichtnahme unter der Telefonnummer 03612/22881 einen Termin zu vereinbaren.

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