Wind und Sturmschaden – was tun?

Wind und Sturmschaden – was tun? Foto: Jan Mallander
Entwurzelte Bäume, stürzende Masten und abgedeckte Dächer: Die Zahl der Stürme hat über die letzten Jahre stetig zugenommen.

Behinderungen im Verkehr, Stromausfälle und Eigentumsschäden an Haus und Auto sind die Folge. Wie mit einem Schaden am eigenen Heim umgehen?

Sturmschäden am eigenen Zuhause, so zum Beispiel am Dach oder an der Fassade, sind in der Regel im Rahmen der Sturmversicherung der Eigenheimversicherung gedeckt. Aber Achtung: Erst ab einer Windstärke von 60 km/h wird von Sturm gesprochen und greift auch der Versicherungsschutz! Für Schäden, die in weiterer Folge am Wohnungsinhalt (aber auch an den Fenstern oder Gartenmöbeln) entstehen, kommt hingegen die Haushaltsversicherung auf. Dies ist häufig der Fall, wenn es aufgrund eines beschädigten Daches auch noch zu Wasserschäden kommt.

Natürlich gibt es aber auch einige Fälle, in denen die Sturmversicherung einen Sturmschaden nicht übernimmt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht verletzt. Die sogenannten Obliegenheiten werden in den individuellen Versicherungsbedingungen festgelegt und variieren von Versicherung zu Versicherung. Eine persönliche Beratung durch einen objektiven Experten ist daher empfehlenswert, um im Schadensfall keine bösen Überraschungen zu erleben.

Ist ein Sturmschaden entstanden, sichern Sie gegebenenfalls die Unfallstelle ab, bringen Sie Personen außer Gefahr und verständigen Sie wenn nötig die Feuerwehr. Dokumentieren Sie den Schaden bestmöglich schriftlich sowie mit Fotos und Uhrzeit. Melden Sie den Schaden nach der Dokumentation unverzüglich Ihrem Versicherungsmakler.

Sofort notwendige Notreparaturen – um drohende Folgeschäden zu vermeiden oder zur Schadensminderung – können gleich selbst durchgeführt werden.

Ansonsten gilt: Heben Sie beschädigte Gegenstände auf und warten Sie für Reparaturen bitte die Freigabe der Versicherung beziehungsweise Ihres EFM Versicherungsmaklers ab.

 

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