Brandgefahr durch Lichterketten

Bezirk Liezen: Nicht nur Kerzen und offenes Feuer stellen im Advent ein Brandrisiko dar


In der Weihnachtszeit funkeln in beinahe jedem Haushalt, Lichterketten und LED-Beleuchtungen. Zwar sind diese grundsätzlich sicherer als offenes Feuer, die Gefahr, welche von elektrischer Weihnachtsbeleuchtung ausgeht, sollte man aber auf keinen Fall unterschätzen. Mit den folgenden Tipps steht einer besinnlichen und sicheren Adventzeit nichts mehr im Weg:

Auf Gütesiegel achten
Setzen Sie bei elektrischer Weihnachtsbeleuchtung auf Qualität und achten Sie auf Prüfsiegel und Qualitätszeichen. Bei Billigprodukten kann es zu Schwelbränden durch defekte Birnen oder überhitze Kabel kommen. Die Prüfzeichen „GS“ und „VDE“ garantieren, dass die Beleuchtung den europäischen Sicherheitsanforderungen entspricht. Für den Außenbereich sollten Sie nur dafür zugelassene Lichterketten verwenden.

Lichterketten prüfen
Kontrollieren Sie die Weihnachtsbeleuchtung aus den Vorjahren vor Gebrauch auf Schäden: Sind alle Lämpchen intakt? Gibt es Knicke oder Einrisse am Kabel? Schäden am Kabel sollten Sie auf keinen Fall selbst reparieren.

Rauchmelder schlagen Alarm
Rauchmelder schlagen bei Bränden rechtzeitig Alarm und können so häufig das Schlimmste verhindern.

FI-Schutz überprüfen bzw. nachrüsten
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann eine Lichterkette oder ein Beleuchtungselement defekt sein. Der Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) überwacht den Isolationszustand der angeschlossenen Geräte und unterbricht bei Abweichungen sofort die Stromzufuhr. Stromunfälle können somit verhindert werden.

Stromsparen
LED-Lichterketten sind am energiesparendsten. Mit einer Zeitschaltuhr können Sie zusätzlich den Lichterglanz timen und sparen dadurch wertvolle Energie.
Wenn doch mal was passiert, ...

Kommt es trotz Sicherheitsvorkehrungen zu einem Brand, ist ein umfassender Versicherungsschutz von hohem Wert. Nicht jede Haushaltsversicherung kommt automatisch für jeden Brandschaden auf. Zwar sind Schäden infolge eines Brandes in der Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung inkludiert, zahlreiche Polizzen schließen aber Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, aus. Dies wäre zum Beispiel, wenn Kerzen unbeaufsichtigt gelassen oder defekte Lichterketten in Betrieb genommen werden.

Ihr EFM Versicherungsmakler-Liezen informiert Sie gerne, ob Schäden durch grobe Fahrlässigkeit in Ihrer Haushaltspolizze inkludiert sind.

EFM Liezen
Hauptstraße 26, 8940 Liezen
Tel: 03612/90500
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Freitag 08:00 bis 12:00

 

Werbung

Werben auf BLO24

Sie haben Interesse auf unserer Plattform zu werben? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns unter +43 (0)664 222 66 00.