Achtung, Restalkohol im Fasching!

Empfehlung Achtung, Restalkohol im Fasching! Achtung, Restalkohol im Fasching!
Egal ob Gschnas, Umzug oder Ball – in der Faschingszeit geht es meist feucht-fröhlich zu.

Gerade in dieser Zeit scheinen fröhliche Ausgelassenheit und übermäßiger Alkoholkonsum untrennbar verbunden zu sein.

Was viele übersehen ist, dass sich ein gewisser Restalkohol bis zum nächsten Tag halten kann. Grund genug für die Exekutive zu vermehrten Verkehrskontrollen aufzurufen.

In der Zeit rund um Fasching steigt die Anzahl der Unfälle, bei denen Promille im Spiel ist, dramatisch an. Für Autofahrer sollte Alkoholgenuss zu jeder Zeit tabu sein, denn wer betrunken hinter dem Steuer sitzt, wird für sich und andere schnell zur rasenden Gefahr. Besonders problematisch ist aber der nicht zu unterschätzende Restalkohol am Morgen danach. Obwohl Sie sich vielleicht bereits wieder fit fühlen, könnte es sein, dass der Alkohol noch nicht vollständig abgebaut wurde. Lassen Sie also das Auto nach einer durchfeierten Nacht lieber stehen. Wenn Sie das Auto unbedingt benötigen, bedenken Sie das vor einem übermäßigen Alkoholkonsum.

Denn sobald die Alkoholisierung (egal bei welchem Promillegehalt) der Alleingrund für den Unfall war, bezahlt die Kaskoversicherung nicht für die angefallenen Schäden. Auch die Kfz-Haftpflicht wird ab einem Promillegehalt von 0,8‰ bis zu einem Maximalbetrag von 11.000 Euro leistungsfrei; darunter wird in Einzelfällen entschieden. Doch selbst wenn kein Unfall passiert, ist Alkohol am Steuer ein Vormerkdelikt, das einen Punkt im Führerscheinsystem und eine saftige Geldstrafe nach sich zieht. Auch die private Unfallversicherung kann die Leistung verweigern, wenn sich der Unfall aufgrund Alkoholeinflusses ereignet hat.

Geben Sie auch Acht, wenn Sie als nüchterner Fahrer eine betrunkene Person mitnehmen. Falls Ihr Beifahrer durch seine Trunkenheit einen Unfall verursacht, haften immer Sie als Autolenker, wenn Sie nicht jede erdenkliche Vorsicht eingehalten haben. Sie sollten also nur Personen mitnehmen, die Sie beim Fahren nicht ablenken – und auch dann sollten betrunkene Fahrgäste am Rücksitz Platz nehmen.

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