Gut vorbereitet für den Fall der Fälle

Gut vorbereitet für den Fall der Fälle Foto: Andreas Jäckel
Bezirk Liezen: Ein guter Versicherungsschutz stellt im Schadensfall ein wichtiges Sicherheitsnetz dar.

Man hofft, dass man nicht darauf zurückgreifen muss, möchte sich im Ernstfall jedoch darauf verlassen können. Im vergangenen Jahr wurden von den österreichischen Versicherungen insgesamt 14,9 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen ausbezahlt, doch Schadensfälle werden auch immer wieder abgelehnt. Damit die Abwicklung im Schadensfall problemlos über die Bühne geht, sollte man einige Dinge beachten.

Ein Schaden kann schnell passieren – ob ein indirekter Blitzschlag ein Elektrogerät beschädigt, man selbst einen Freizeitunfall erleidet oder es zu einem Wasserschaden in der Küche gekommen ist – und bringt neben hohen Kosten meist auch eine emotionale Belastung mit sich. Damit einer stressfreien Schadensabwicklung nichts im Wege steht ist zwar in erster Linie der richtige Versicherungsschutz wichtig, allerdings spielt auch das richtige Handeln im Schadensfall eine große Rolle! Denn: Als Versicherungsnehmer muss man vertraglich vereinbarte Pflichten, die sogenannten Obliegenheiten, einhalten, um Anspruch auf Versicherungsleistungen zu haben.

Vor dem Schadensfall: Damit im Ernstfall alles glatt geht
Um sorgenfrei das Leben genießen zu können, ist ein umfassender Versicherungsschutz wichtig. Dieser sollte individuell an Ihre Lebensumstände, Wünsche und Bedürfnisse angepasst sein. Eine persönliche Beratung ist daher wichtig!

Wichtig ist es auch, die eigenen Verträge inklusive der genauen Klauseln, und insbesondere Ihrer Pflichten, zu kennen. Versicherungen verlangen von Versicherungsnehmern, gewisse Vorgaben einzuhalten und Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Diese Pflichten sind unter den sogenannten Obliegenheiten zusammengefasst und müssen unbedingt eingehalten werden, da die Versicherung ansonsten leistungsfrei wird. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Vertrag, ein Beispiel wäre jedoch die sogenannte 72-Stunden Regel aus der Haushaltsversicherung: Verlässt man das Heim für länger als drei Tage, muss der Hauptwasserhahn abgedreht werden.

Damit Sie im Schadensfall Ihre Schadensmeldung schnellstmöglich machen können, sollten Sie Rechnungen aufbewahren und Ihre Wertgegenstände dokumentiert haben. Tipps dazu finden Sie in unserem Blog „Wertgegenstände richtig dokumentieren“. Auch Ihre Polizzennummer und die Kontaktdaten Ihres Versicherungsmaklers sollten Sie immer griffbereit haben.

Im Schadensfall: Das richtige Verhalten zählt
Geht vom entstandenen Schaden keine unmittelbare Gefahr aus (Gefahr im Verzug), sollte die Beschädigung bitte nicht verändert oder gar beseitigt werden, bevor ein Gutachter den Schaden inspiziert hat. Treffen Sie jedoch alle nötigen Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadenminderung). Dokumentieren Sie anschließend den Schaden anhand von Fotos und erstatten Sie eine Schadensmeldung bei Ihrem EFM Versicherungsmakler.

Weitere Informationen zum Verhalten im Schadensfall und Hilfe bei der Schadensmeldung an Ihren Versicherungsmakler finden Sie in unserer Broschüre „Was tun im Schadensfall?“.
Unsere Checklisten zum Schadensfall finden Sie hier.

Nach dem Schadensfall: Was tun, wenn die Versicherung nicht bezahlt?
Leider werden Schadensmeldungen von Versicherungen auch immer wieder abgelehnt – und das häufig zu Unrecht! Um genau zu sein werden pro Jahr durchschnittlich 100.000 Fälle abgelehnt, wobei die Deckungsablehnung in bis zu 40 % der Schadensfälle fragwürdig ist oder schlichtweg fälschlicherweise geschieht.

Befinden Sie sich in der Situation, dass Ihr Schadensfall abgelehnt wurde, und Sie vermuten, dass die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist? Mehr dazu, wie Sie Ihre Versicherung zu einer Überprüfung auffordern können und welche anderen Möglichkeiten Sie haben, finden Sie in unserem Blog „Was, wenn die Versicherung nicht zahlt?“.

Sie haben noch Fragen? Ihr EFM Versicherungsmakler berät Sie gerne persönlich!

 

EFM Irdning-Admont
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Fax: 03682 227523
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