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Aktualisiert: 23. Okt. 2026 - 11:49
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    Die Rettungsgasse für den Präsidenten


    UHBP – im Volksmund auch Fischer – Heinzi oder Bussibär genannt, scheint zu wissen welche Privilegien man sich als Bundespräsident herausnehmen kann.
    Die Rettungsgasse für den Präsidenten
    Rettungsgasse für den Bussibär
    19. April 2013

    Denn im Zweifelsfall hätte er vielleicht doch eingreifen können, als Sein Chauffeur mit Ihm und Seinem Staatsgast, einem Großherzog, auf der A7 in Linz kurzerhand mit Blaulicht die Rettungsgasse benützte.

    Eher wie eine Randbemerkung in einer Tageszeitung war heute von dieser Begebenheit zu lesen.
    Der Wagen (oder ein ganzer Konvoi – unvorstellbar dass bei so einem wichtigen Ereignis EIN Fahrzeug genügt) mit dem Herrn Bundespräsidenten und Seinem Staatsgast,
    Großherzog Henri von Luxemburg wurde jedenfalls laut Zeitungsbericht (Krone vom 19.4.2013) auf der A7 bei Linz mit Tatüü Tataaa (also mit Blaulicht) durch eine Rettungsgasse gesteuert.
    Es stellt sich nun für das normale Fußvolk die Frage, ob so etwas gerechtfertigt (und vor allem notwendig) ist.

    Da wird mühsam Öffentlichkeitsarbeit gemacht, um diese nicht unumstrittene Neuregelung dem Autofahrervolk zu erklären und auf die Notwendigkeit und die zu erwartenden Strafen bei Missachtung hinzuweisen – und dann sowas.
    Ob juristisch sauber oder nicht, die Optik ist allemal ein wenig schräg. Was war so wichtig, um diese Maßnahme zu rechtfertigen? Wurden die VIPs von irgendwelchen Terroreinheiten verfolgt, gab es im Auto einen medizinischen Notfall,
    musste der Großherzog noch einen Zug erwischen, oder war einfach nur die Frischequalität des Staatsbankettes gefährdet?

    Natürlich sind schon die Experten am diskutieren und wir alle – das Volk – werden hoffentlich ausführlich informiert werden, was Sache gewesen ist.
    Während Juristen der Präsidentschaftskanzlei der Überzeugung sind, dass hier kein Vergehen vorliegt (Blaulichtfahrten mit Staatsbesuchen sind legitim), vermutet der ÖAMTC hier eine missbräuchliche Verwendung der eingesetzten Mittel.
    Wie auch immer, die Vorbildwirkung für den Rest der Straßenbenützer ist hier sicher NICHT gegeben.

    Otto S.

     


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