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Aktualisiert: 22. Okt. 2026 - 11:43
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Fleischerei Diechtl gewinnt Rechtsstreit


Erfolg mit Signalwirkung!
Fleischerei Diechtl gewinnt Rechtsstreit
© WKO
22. Oktober 2026

Bad Mitterndorf – Ein abgelehnter Antrag für einen Saisonkoch, ein Gang vor das Bundesverwaltungsgericht und schließlich ein Erfolg, der weit über Bad Mitterndorf hinaus Bedeutung haben könnte. Die Fleischerei Diechtl hat sich in einer wichtigen arbeitsrechtlichen Frage durchgesetzt. Der Fall zeigt, wie schwierig gesetzliche Regelungen für Familienbetriebe mit mehreren Geschäftszweigen sein können – und welche Rolle die regionale Interessenvertretung bei der Lösung solcher Probleme spielen kann.

Was für viele Unternehmer selbstverständlich klingt, wurde für die traditionsreiche Fleischerei Diechtl in Bad Mitterndorf plötzlich zum rechtlichen Problem. Der Familienbetrieb vereint zwei Geschäftszweige unter einem Dach: eine Fleischerei und ein Selbstbedienungsrestaurant.

Rund 70 Prozent der betrieblichen Tätigkeit entfallen auf die Fleischerei, etwa 30 Prozent auf die Gastronomie. Als Unternehmer Erich Diechtl für sein Restaurant einen Koch als Saisonarbeitskraft beschäftigen wollte, lehnte das Arbeitsmarktservice (AMS) den Antrag zunächst ab.

Der Grund: Obwohl der Koch ausschließlich im Restaurant arbeiten sollte, wurde das gesamte Unternehmen aufgrund seiner überwiegenden Tätigkeit als Fleischerei eingestuft.

Damit stand plötzlich eine Frage im Raum, die zahlreiche Unternehmen in Österreich betrifft: Wie werden Betriebe behandelt, die mehrere unterschiedliche Gewerbe gleichzeitig ausüben?

Unternehmer ließ nicht locker

Erich Diechtl wollte die Entscheidung nicht einfach hinnehmen und wandte sich an Egon Hierzegger, Bezirksobmann des Wirtschaftsbundes Ennstal-Salzkammergut.

Hierzegger erkannte die grundsätzliche Bedeutung des Problems und brachte gemeinsam mit der WKO-Regionalstelle Liezen die weitere rechtliche Prüfung auf den Weg.

Die Wirtschaftskammer stellte dem Unternehmen rechtliche Unterstützung zur Verfügung. Mit Rechtsanwalt Dr. Michael Axmann wurde die Angelegenheit schließlich vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht.

Aus einem zunächst gewöhnlichen Antrag auf Beschäftigung eines Saisonkochs war damit ein Verfahren geworden, dessen Ausgang auch für andere Betriebe von Interesse sein könnte.

Bundesverwaltungsgericht entscheidet zugunsten der Fleischerei

Am 3. September 2026 wurde der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht in Graz verhandelt. Das Ergebnis: Der Beschwerde der Fleischerei Diechtl wurde stattgegeben.

Ausschlaggebend war unter anderem die tatsächliche Organisation des Unternehmens.

Obwohl Fleischerei und Restaurant zum selben Familienbetrieb gehören, sind die beiden Bereiche räumlich beziehungsweise organisatorisch ausreichend voneinander getrennt. Die Küche des Restaurants ist vom Produktionsbereich der Fleischerei abgegrenzt, zudem unterscheiden sich die Öffnungszeiten.

Entscheidend war auch, dass der beantragte Saisonkoch ausschließlich im gastronomischen Bereich eingesetzt werden sollte.

Das Gericht berücksichtigte außerdem eine zwischenzeitlich erfolgte Änderung der Rechtslage, die den Einsatz von Saisonarbeitskräften in sogenannten Mischbetrieben präzisiert.

Eine Entscheidung mit Bedeutung für die gesamte Region

Der Fall Diechtl betrifft eine wirtschaftliche Realität, die gerade im Bezirk Liezen weit verbreitet ist.

Viele Familienunternehmen haben sich über Generationen weiterentwickelt und zusätzliche Geschäftszweige aufgebaut. Bäckereien betreiben Cafés, Lebensmittelproduzenten bieten Bewirtung an und Handelsbetriebe führen eigene gastronomische Einrichtungen.

Die präzisierte Rechtslage ermöglicht es, bei Unternehmen mit mehreren Gewerbeberechtigungen auch einzelne, entsprechend zuordenbare Betriebsbereiche dem touristischen Saisonkontingent zuzuordnen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass damit automatisch jede Saisonbeschäftigung bewilligt werden muss. Sämtliche weiteren gesetzlichen Voraussetzungen bleiben bestehen.

Für zahlreiche Betriebe im Ennstal und Salzkammergut schafft diese Klarstellung jedoch eine wichtige Grundlage bei der Personalplanung.

Egon Hierzegger: „Interessenvertretung beginnt beim Zuhören“

Für Wirtschaftsbund-Bezirksobmann Egon Hierzegger zeigt der erfolgreiche Ausgang des Verfahrens, wie wichtig der direkte Kontakt zu den Unternehmerinnen und Unternehmern ist.

„Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer sollen wissen, dass sie sich mit ihren Anliegen an uns wenden können. Gerade kleine und mittlere Betriebe haben keine eigene Rechtsabteilung. Interessenvertretung bedeutet für mich deshalb: zuhören, ein Problem aufnehmen, die richtigen Stellen zusammenbringen und gemeinsam an einer Lösung arbeiten“, betont Hierzegger.

Dabei gehe es nicht darum, behördliche Entscheidungen grundsätzlich infrage zu stellen. Vielmehr müsse dort genauer hingesehen werden, wo gesetzliche Bestimmungen und die tatsächlichen Anforderungen der Betriebe nicht ausreichend zusammenpassen.

Aus einem Problem wurde ein Erfolg

Für Erich Diechtl und seinen Familienbetrieb hat sich der Einsatz gelohnt. Der Weg durch die rechtlichen Instanzen führte zu einer Entscheidung zugunsten seines Unternehmens.

Gleichzeitig verdeutlicht der Fall, wie wichtig das Zusammenspiel zwischen Unternehmern, Wirtschaftsbund und Wirtschaftskammer bei konkreten betrieblichen Herausforderungen sein kann.

Der Erfolg aus Bad Mitterndorf zeigt vor allem eines: Auch ein einzelner Familienbetrieb kann eine Rechtsfrage aufwerfen, deren Klärung weit über die eigene Unternehmenstür hinaus Bedeutung hat.


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