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    Gericht stoppt Gamsjagd in Wildalpen


    Landesverwaltungsgericht hebt Bescheid zur Schonzeitaufhebung in der Steiermark auf – EU-Schutzstatus missachtet
    Gericht stoppt Gamsjagd in Wildalpen
    23. Mai 2025

    Ein bedeutender Erfolg für den Artenschutz: Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat die von der Bezirkshauptmannschaft Liezen verfügte Aufhebung der Schonzeit für Gämsen und mehrjährige Rehböcke in der Region Wildalpen für rechtswidrig erklärt. Damit folgt das Gericht der Beschwerde des Vereins Wildes Bayern, der massive Verstöße gegen das europäische Naturschutzrecht moniert hatte.

    Hintergrund ist ein Bescheid aus dem November 2023, der für das Jagdgebiet „Rauchmäuer“ eine durchgehende Bejagung vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2028 ermöglichte – ohne jede Schonzeit. Eine Prüfung der Auswirkungen auf die Gams-Population fand dabei nicht statt. Wildes Bayern kritisierte, dass damit der Schutzstatus der Gams, die laut FFH-Richtlinie (Anhang V) nur bei gesichertem Erhaltungszustand bejagt werden darf, komplett ignoriert wurde.

    Das Gericht bestätigte diese Einschätzung und sprach von einer „krassen Ermittlungslücke“. Die Behörde habe keinerlei Untersuchungsergebnisse zum Zustand der Population oder zu möglichen Auswirkungen der Bejagung vorgelegt. Der Bescheid wurde deshalb aufgehoben und zur neuerlichen Prüfung an die Bezirkshauptmannschaft zurückverwiesen.

    „Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung, die das Unionsumweltrecht stärkt und dem Artenschutz in der Steiermark endlich Geltung verschafft“, erklärt Dr. Christine Miller, Vorsitzende von Wildes Bayern. Auch der Anwalt des Vereins, Mag. Sebastian Pechlof, betont die Signalwirkung: „Dieses Urteil zwingt die Behörden, sich endlich an europarechtliche Vorgaben zu halten.“

    Der Fall Liezen reiht sich in eine Serie juristischer Erfolge von Wildes Bayern ein. Bereits in Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg wurden ähnliche Bescheide nach Beschwerden des Vereins aufgehoben. Auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte in einem Grundsatzurteil die Bedeutung des Erhaltungszustands von Wildarten für jagdliche Maßnahmen unterstrichen.

    Die Bezirkshauptmannschaft Liezen steht nun vor der Aufgabe, umfassende ökologische Prüfungen nachzuholen – und vor allem festzustellen, ob und in welchem Maß Gämse überhaupt für die behaupteten Waldschäden verantwortlich sind.


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