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Aktualisiert: 24. Okt. 2026 - 08:30
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    Von 0 auf „Standgas“ – ein Lichtblick


    Ab Dienstag den 14.April 2020 treten wir in die Phase II der durch die Pandemie notwendig gewordenen Ausgangsbeschränkungen.
    Von 0 auf „Standgas“ – ein Lichtblick
    13. April 2020

    Und es wäre müßig, hier wieder alle Warnungen durchzukauen, welche uns Ärzte, Polizisten, Politiker und andere Fachleute täglich mit großer Geduld und möglichst eindrucksvoll einzutrichtern versuchen.
    Also, was dürfen wir und worauf müssen wir dabei achten:

    Geschäfte mit max. 400 m² Kundenbereich (sie müssen aber kein Metermass mithaben) Tankstellen-Waschstraßen, Bau – und Gartenmärkte, Holz - und Eisenhandelsmärkte, KFZ und Fahrradwerkstätten, Pfandleihanstalten und Baustoffhändler öffnen ab Dienstag.

    Beim Betreten dieser Einrichtungen sind besondere Vorschriften unbedingt einzuhalten.
    Das Tragen von Schutzmasken oder Tüchern über Mund und Nase, sowie die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1m zwischen mehreren Personen ist Pflicht.
    Dafür werden in den Geschäften Markierungen sorgen, oder einfach die Benützung des Einkaufswagerls vor dem eigenen Körper.
    Man muss damit rechnen, dass es bei zu großem Andrang zu einer „Blockabfertigung“ vor den Geschäften kommen kann, wenn zu viele Kunden zugleich hinein wollen.

    Die Öffnungszeiten sind auf die Zeit von 7.40 bis 18.oo Uhr beschränkt.
    Aufpassen auch bei Fahrten mit dem Auto. Personen, die nicht ständig im gemeinsamen Haushalt leben, dürfen ebenfalls die Mindestabstände von 1 m² nicht unterschreiten.
    Besonders in Firmenautos und den öffentlichen Verkehrsmitteln ist hier Vorsicht geboten.
    Die Polizei ist berechtigt, zuwiderhandelnde Menschen mit 25.- € Bußgeld zu belegen.

    Die Freunde des „Kaffeedscherls“ oder Eisliebhaber müssen sich noch bis voraussichtlich Mitte Mai gedulden, auch wenn die Frühjahrssonne noch so in den Gastgarten strahlt.

    Kleine Geschäfte in großen Einkaufszentren (z.B. ELi) bleiben (noch) geschlossen. Es zählt hier leider die Gesamtfläche der Anlage.
    Zuwiderhandelnden Unternehmern drohen Strafen von bis zu 3.600 €.

    Und schlussendlich wieder die eindringliche Bitte:
    Bleiben wir so konsequent und rücksichtsvoll wie bisher, damit das ganze belastende Szenario so bald wie möglich ein Ende nimmt.
    Und damit der kommende Sommer ein gewohnter, ein unbekümmerter Sommer werden kann. Ohne ständige Angst vor Krankheit und Tod.
    Besonders geht dieser Appell an einige wenige „Schmerzfreie Helden“ aller Altersgruppen, die aus unerklärlichen Gründen der Überzeugung sind, dass es gerade sie nicht betrifft.

    Otto S.


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    Aktuelle Engergiepreise
    im Vergleich

    Preisbasis: ct/kWh. Strom = Börsenpreis netto (ohne Netzentgelte, exkl. USt.); Gas = Haushalts-Gesamtpreis; Heizöl und Pellets = Endkundenpreise inkl. USt. Datenstände können voneinander abweichen.


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