2G-Regel ab Montag in ganz Österreich

Nun ist es also amtlich, Bund und Länder setzen die Stufen zwei bis vier des „Corona-Stufenplans“ zeitgleich in Kraft.


Das heißt, wo bisher die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) galt, wird ab Montag, den 8. November 2021, in ganz Österreich die 2G-Regel gültig werden. Das bedeutet: Körpernahe Dienstleister wie Friseure und die Gastronomie sind dann nur noch für geimpfte Personen sowie jene, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, geöffnet. Gleiches gilt für die Hotellerie, Krankenhäuser und in Pflegeheimen sowie im Kultur- und Sportbereich (etwa am Skilift).


Es gibt allerdings eine Übergangsfrist von vier Wochen! Wer schon die erste Impfung gegen das Virus erhalten hat und zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen kann, gilt ebenfalls als „2G“.

Zudem gilt ab Montag eine generelle Tragepflicht von FFP2-Masken im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken. Ein Angebot PCR-Tests durchzuführen, wird flächendeckend ausgebaut und Antikörpertests werden nicht mehr als „G“-Nachweis anerkannt. Auch beim „Grünen Pass“ gibt es ein Update. Dieser gilt nach der zweiten Impfung für neun Monate als Nachweis. Dann braucht es den dritten Stich, um seine Gültigkeit aufrecht zu erhalten. (Eine Übergangsfrist von drei Wochen wird aber eingeräumt). Wer also mit dem „Johnson & Johnson“ Impfstoff geimpft wurde, benötigt ab dem 3. Jänner 2020 eine zweite Dosis, um einen gültigen Nachweis zu haben.

Die Lage in Österreich ist ernst und die aktuell gesetzten Maßnahmen sollen verstärkt kontrolliert werden.

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