Süßes oder Saures? Halloween!

Empfehlung Süßes oder Saures? Halloween! Süßes oder Saures? Halloween!
Diesen Spruch werden viele am kommenden Donnerstag, 31. Oktober, wieder von gruselig aussehenden,

verkleideten Kindern und Jugendlichen anlässlich von Halloween an der Haustür zu hören bekommen.

Die Polizei appelliert an die Eltern, mit ihren Kindern über die rechtlichen Konsequenzen so mancher „Späße" zu sprechen.

Kleine und große Geister werden wieder einmal die Straßen unsicher machen und Süßigkeiten fordern. Der ursprünglich aus Irland stammende Brauch des „All Hallows' Eve", also des Tages vor Allerheiligen, breitete sich in den letzten Jahrzehnten über die USA im restlichen Europa aus. Werden Süßigkeiten von den Hausbewohnern spendiert und die „Gruselgruppe" zieht weiter, ist meist alles in Ordnung. Es gibt aber auch Menschen, die diesen seit einigen Jahren nach Österreich importierten Brauch grundsätzlich ablehnen. Diese Weigerung sollte von den Geistern auch respektiert werden.

Wenn bestimmte Grenzen überschritten werden, kann so mach übler Scherz auf Kosten anderer schnell ein juristisches Nachspiel haben. Verschmierte oder besprühte Hauswände oder Eingangstüren, zerkratzte Autos oder verklebte Schlösser sind keine Scherze oder erlaubte Handlungen, sondern Sachbeschädigungen bis hin zum Vandalismus. Wer anderen Jugendlichen oder Kindern Süßigkeiten wegnimmt oder sogar Gewalt androht, macht sich ebenfalls strafbar.

Auch wenn Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt. Deshalb richtet die Polizei im Hinblick auf Vorkommnisse in den vergangenen Jahren die dringende Bitte an alle Erziehungsberechtigte, noch vor Halloween mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen.

Machen Sie Kinder und Jugendliche über die möglichen Konsequenzen eines „Gruselzuges durch die Straßen" aufmerksam, damit der Spaß kein „juristisches Nachgruseln" zur Folge hat.

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