Halloween und seine Streiche

Empfehlung Halloween und seine Streiche pixabay
Alle Jahre wieder:

Halloween und wie aus Streichen Sachbeschädigungen werden

Das Bundeskriminalamt setzt zu Halloween auf die Aufklärung der Kinder durch ihre Eltern und gibt Tipps für richtiges Verhalten.

Zu Halloween sind immer mehr Sachbeschädigungen als im Jahresdurchschnitt zu verzeichnen.

Um diese aber so gering wie möglich zu halten, appelliert das Bundeskriminalamt auch heuer wieder an die Eltern und Erziehungsberechtigten, auf ihre Kinder und Teenager einzuwirken und sie vorab über ein mögliches strafbares Verhalten aufzuklären. Auch wenn "Süßes oder Saures" als Spaß und Unterhaltung für Jung und Alt gesehen wird, ist nicht jeder "Streich" erlaubt!

Erfahrungsgemäß werden die Tage rund um Halloween vor allem von älteren Jugendlichen für Straftaten und Sachbeschädigung genutzt. Doch diese Delikte sind – nur weil Halloween ist – nicht straffrei. Jugendliche unter 14 Jahren können noch nicht strafrechtlich belangt werden, aber Geschädigte können zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt.

Deshalb richtet das Bundeskriminalamt die Bitte an alle Erziehungsberechtigten, noch vor Halloween mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen. Erklären Sie den Kindern, dass manche "Streiche" gerichtlich oder zivilrechtlich strafbare Handlungen darstellen. Machen Sie sie fit für eine lustige und nicht strafbare "Halloween-Tour"!

Verboten ist:
Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern
Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen
Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster
Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen
Das Zerstören von Blumenbeeten
Das Ausleeren und Umwerfen von Mülltonnen
Das tatsächliche Bedrohen von Anwohnern an der Haustür (wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben)
Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher
Lärmbelästigungen von Anwohnern

Das Bundeskriminalamt empfiehlt folgende Maßnahmen:
Stellen Sie Autos, Motorräder, Fahrräder und dergleichen in Garagen oder auf geschützten Abstellplätzen ab.
Lassen Sie Gegenstände, wie Gartenmöbel oder Spielsachen nicht im Garten oder im Freien.
Entfernen Sie brennbare Materialien aus Ihren Postkästen.
· Sorgen Sie für Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten (eventuell in Verbindung mit Bewegungsmeldern).

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