Errichtung eines Sicherheitsbereiches

Errichtung eines Sicherheitsbereiches Foto: LPD-Google
Graz-Steiermark: Am kommenden Mittwoch, 31. August 2022 findet um 18.00 Uhr das Fußballspiel, SK Puntigamer Sturm Graz gegen SV Austria Salzburg statt.

Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Die Verordnung tritt am 31. August um 13 Uhr in Kraft und endet um 24 Uhr.

Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich am 31.08.2022, von 13.00 bis 24.00 Uhr, um die Merkur Arena. Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse - Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 500,--, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.

ÖFB-Cup: Umfassende Verkehrsmaßnahmen
Neben einem Sicherheitsbereich sind auch umfassende Verkehrsmaßnahmen geplant. Die Grazer Polizei ist vorbereitet und warnt vor Beeinträchtigungen des Verkehrs.

Um 18.00 Uhr beginnt das Spiel der zweiten ÖFB-Cup-Runde am morgigen Mittwoch in der Merkur Arena in Graz-Liebenau. Der Einlass ins Stadion ist für 16.30 Uhr geplant. Rund ein Dutzend Fan-Busse werden aktuellen Erkenntnissen zufolge aus Salzburg erwartet. Aufgrund der angesetzten Spielzeit an einem Wochen- bzw. Arbeitstag und der zu erwartenden „Rush Hour“ ist mit starken Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Die Verkehrspolizei rät daher, den Bereich rund um das Stadion in den Nachmittagsstunden nach Möglichkeit großräumig zu umfahren bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Stadion anzureisen.

Die Sicherheitsbehörde (SVA) verordnete bereits im Vorfeld einen Sicherheitsbereich (§ 49a Abs. 1 SPG) rund um das Stadion. Dieser tritt bereits um 13.00 Uhr in Kraft (Näheres siehe beiliegende Presseaussendung vom 30.08.2022, 09:56 Uhr). Darüber hinaus sind umfassende Verkehrs- und Absperrmaßnahmen geplant.

Verkehrsmaßnahmen im Überblick
Bereits ab 14.00 Uhr (bis 24.00 Uhr) tritt ein Halte- und Parkverbot (Abschleppzone) in der Liebenauer Hauptstraße von der Paul-Ernst-Gasse bis zur Karl-Huber-Gasse in Kraft. Zudem gibt es ein Halte- und Parkverbot (ausgenommen Polizeifahrzeuge) in der Johann-Sebastian-Bach-Gasse. Mit gänzlichen und anlassbezogenen Straßensperren im Verlauf des Nachmittags ist rund ums Stadion zu rechnen. Aktuellen Erkenntnissen zufolge werden rund ein Dutzend Fan-Bussen aus Salzburg erwartet.

Werbung

Werben auf BLO24

Sie haben Interesse auf unserer Plattform zu werben? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns unter +43 (0)664 222 66 00.