Fahrraddiebstahl: Ein Fall für die Versicherung?

Bezirk Liezen: Auch 200 Jahre nach seiner Erfindung erfreut sich das Fahrrad noch großer Beliebtheit bei Jung und Alt.

Beliebt ist das Rad jedoch leider auch bei Langfingern: So wurden im Jahr 2019 über 20.000 Fahrraddiebstähle in Österreich angezeigt. Gestützt auf Umfragen glauben Experten, dass die Dunkelziffer etwa 14-mal hö-her ist. Warum die Versicherung den entstandenen Schaden nicht immer deckt und wie man sich am besten absichert, erklären wir in unserem Blog.

Prinzipiell besteht mittlerweile im Rahmen beinahe jeder Haushaltsversicherung auch ein Schutz gegen Fahr-raddiebstahl. Allerdings sind sich viele nicht bewusst, dass der Schaden häufig nur dann übernommen wird, wenn das ordnungsgemäß versperrte Fahrrad aus dem versicherten Wohngebäude, vom eigenen Grundstück oder aus dem Gemeinschaftskeller entwendet wurde. Wurde das Fahrrad unterwegs gestohlen oder war es in einem Raum der anderen zugänglich ist nicht mit einem Schloss abgesperrt, besteht in der Regel kein Ver-sicherungsschutz. Um dieses Risiko abzusichern, oder wenn im Falle eines teuren Rades die Versicherungs-summe der Haushaltspolizze nicht ausreicht, kann eine Fahrraddiebstahlversicherung oder eine Fahrradversi-cherung abgeschlossen werden. Diese zahlt je nach Polizze nicht nur bei Diebstahl, sondern unter anderem auch bei Beschädigungen.

Wie steht es mit dem Versicherungsschutz von teuren E-Bikes? Das kommt auf das Modell an, E-Bike ist nicht gleich E-Bike. Solange die Motorleistung 600 Watt nicht übersteigt und die durch Motorleistung erreichte Geschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt, gilt ein E-Bike ganz einfach als Fahrrad und kann in der Haushaltsversicherung inkludiert werden. Allerdings sollte man bedenken, dass wegen des höheren Anschaffungspreises auch eine höhere Versicherungssumme nötig ist und die Deckungssumme der Haus-haltsversicherung beim Diebstahl eines E-Bikes häufig nicht ausreicht. Um sicher Schadenersatz zu erhalten, empfiehlt sich für Besitzer eines Elektro-Fahrrads eine eigene E-Bike-Versicherung mit Diebstahlschutz, die am besten auch Teilediebstahl einschließt sowie eine Haftpflichtversicherung inkludiert.

Expertentipp: Das Fahrrad richtig abzusperren ist der wichtigste Faktor, um einen Diebstahl zu verhindern – und kann je nach Versicherung auch beeinflussen, ob Sie im Schadensfall Anspruch auf eine Entschädigung haben! Interessant ist, dass die herkömmlichen Nummernschlösser oder die beliebten Spiralkabel keinen ausreichenden Schutz darstellen. Erstere können mit einem einfachen Handschneider innerhalb von 10 bis 15 Sekunden entfernt werden, die Spiralkabel halten einem Bolzenschneider nur rund sechs Sekunden stand. Stattdessen sollte man besser in ein Bügel- oder Panzerkabelschloss investieren. Wichtig ist aber nicht nur die Qualität des Schlosses, sondern auch, wie abgesperrt wird: Dabei sollten immer das Vorder- oder Hinter-rad und der Rahmen gemeinsam an einer festen Vorrichtung abgeschlossen werden und das Schloss keines-falls am Boden aufliegen.

Bestenfalls sollten Sie Ihr Fahrrad gleich bei Kauf registrieren lassen. Die Polizei bietet außerdem einen Fahr-radpass an, der ausgefüllt und mit Fotos ergänzt werden kann. So haben Langfinger es schwerer, Ihr Rad weiterzuverkaufen und die Wahrscheinlichkeit Ihr Rad wiederzusehen erhöht sich. Wird Ihr Rad einmal ge-stohlen, erstatten Sie gleich Anzeige und melden Sie den Schadensfall Ihrer Versicherung. Leider erhielten im letzten Jahr, trotz steigender Aufklärungsquote, nur durchschnittlich 8 von 100 Fahrradbesitzern ihr gestoh-lenes Bike zurück. Am anfälligsten für Diebstahl waren gebrauchte Fahrräder in gutem Zustand mit einem Wert von weniger als 500 Euro – eine Fahrradversicherung lohnt sich dementsprechend nicht nur für Profi-sportler und E-Biker, sondern auch für den Hobby-Radler.

Ihr EFM Versicherungsmakler Irdning/Admont berät Sie gerne zur optimalen Deckung für Ihr Fahrrad.

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