Auf den Schutz kommt es beim Grillen an

Bezirk Liezen: Immer öfter zieht ein köstlicher Duft durch die Nachbarschaft – die Grillsaison ist in vollem Schwung!

Doch beim Grillen, egal ob mit einem Gas-, Kohle- oder Elektrogriller, ist in jedem Fall auch Vorsicht geboten. Jährlich verletzt sich eine Vielzahl von Menschen bei Grillunfällen und auch Brandschäden passieren schneller als man denkt. Welcher Schutz besteht seitens der Versicherung?

Welche Versicherung zahlt bei einem Grill-Unfall?

Verletzt sich der Grillmeister beim Grillen selbst und erleidet zum Beispiel Verbrennungen, dann ist die medizinische Erstversorgung durch die Sozialversicherung gedeckt. Kommt es jedoch im schlimmsten Fall zu bleibenden Schäden, wäre hier die private Unfallversicherung zuständig, die für finanzielle Entschädigung bei dauernder Invalidität sorgt und oftmals als Trostpflaster auch Schmerzensgeld bietet. Ist ein Aufenthalt im Krankenhaus nötig, kann auch die private Krankenversicherung zum Zug kommen, welche etwa mit einer Genesung in der selbst gewählten Privatklinik oder einem Einzelzimmer punktet.

Wie sieht es aus, wenn es zu Beschädigungen kommt?

Kommt es durch das Grillen zu einem Brand und werden etwa Terrassenmöbel oder Ähnliches beschädigt, ist das ein Fall für die Haushaltsversicherung. Diese versichert den gesamten Inhalt des Haushaltes – unter anderem auch gegen Feuer. Allerdings deckt diese Versicherung häufig nur dann, wenn der Brand nicht aufgrund grober Fahrlässigkeit ausgelöst wurde; der Griller darf also beispielsweise nie aus den Augen gelassen werden. In modernen Haushaltsversicherungen kann die grobe Fahrlässigkeit mittlerweile jedoch miteingeschlossen werden und Ihre Chance auf Deckung somit erhöhen. Aber auch die Verwendung von Spiritus oder Brandbeschleuniger kann Ihren Versicherungsschutz aufheben – hier sollten Sie Ihre Versicherungsbedingungen gut kennen.

Was passiert, wenn ich beim Grillen das Eigentum von jemand anderem beschädige?

In diesem Fall greift die Privathaftpflichtversicherung, die in der Regel Teil Ihrer Haushaltsversicherung ist – jedenfalls, solange der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde und Sie auch dafür haftbar sind. Nehmen wir zum Beispiel an, Sie legen die heiße Grillzange kurz ab und verpassen dabei unglücklicherweise der teuren Jacke Ihres Gastes eine zusätzliche Öffnung. In solchen Fällen schützt Ihre Haftpflichtversicherung indem sie den Anspruch von Dritten prüft und die Forderung je nach Rechtmäßigkeit abwehrt oder übernimmt. Das würde übrigens auch gelten, wenn Sie unabsichtlich einem Ihrer Gäste eine Verbrennung zufügen und die Person von Ihnen Schmerzensgeld fordert.

Auch wenn man noch so viel Erfahrung hat, darf man sich nie darauf verlassen, dass nichts passieren kann. Ein unglücklicher Windstoß im falschen Moment kann ausreichen, um großen Schaden anzurichten. Die richtige Vorbereitung und ausreichende Vorsicht sind die besten Maßnahmen, um solchen Grillunfällen vorzubeugen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Grill weit genug von entflammbaren Gegenständen entfernt ist und lassen Sie Vorsicht beim Grillen selbst walten. Außerdem sollten Sie immer zumindest einen Kübel Wasser oder einen Feuerlöscher bereithalten. Damit steht Ihrer erfolgreichen Grillfeier nichts mehr im Wege. Wir wünschen viel Freude und Genuss!

Ihr EFM Versicherungsmakler Irdning/Admont berät Sie gerne im Detail.

 

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