Sicher Reisen durch die ganze Welt

Bezirk Liezen: Endlich wird es so richtig Sommer und die Lust auf Urlaub steigt.

Derzeit herrscht jedoch noch viel Unsicherheit rund um die Urlaubsbuchung. Egal ob es an einen heimischen See, an die Mittelmeerküste oder in die weite Ferne geht – ist es aktuell ratsam zu buchen? Und wie ist es im Zusammenhang mit Covid-19 überhaupt um den Versicherungsschutz bestellt?

Kleingedrucktes Lesen: Pandemie-Ausschluss!
Die meisten Versicherungsbedingungen enthalten eine Klausel, welche den Versicherungsschutz im Falle von Pandemien oder Epidemien aufhebt, den sogenannten Pandemieausschluss. Durch den offiziellen Pandemie-Status von Covid-19 bedeutet dies, dass Ereignisse im Zusammenhang mit Pandemien grundsätzlich nicht versicherbar sind. Konkret heißt das: Weder eine Covid-19-Erkrankung noch eine behördliche Quarantäne sind versicherte Ereignisse – Storno- oder Abbruchskosten werden dementsprechend nicht übernommen. Auch medizinische Behandlungskosten bei einer Covid-19-Erkrankung im Urlaub sind in der Regel aufgrund des Pandemie-Ausschlusses nicht gedeckt.

Die gute Nachricht: Glücklicherweise bieten mittlerweile einige Versicherungsanbieter einen erweiterten Versicherungsschutz an, der auch Schadensfälle im Zusammenhang mit Covid-19 einschließt.

Erweiterte Covid-19-Deckungen
Einige Reiseversicherungen haben sich aufgrund der verbesserten Sicherheitslage dazu entschlossen, Covid-19 aus dem Pandemie-Ausschluss auszuklammern. Was genau versichert ist, ist wie immer von den individuellen Versicherungsbedingungen abhängig; ein Großteil der Kosten rund um Covid-19 kann jedoch mittlerweile abgedeckt werden.

Dazu zählen unter anderem die folgenden Risiken:
Erkranken Sie selbst vor Reiseantritt an Covid-19 oder stehen Sie unter behördlicher Quarantäne (da beispielsweise ein Haushaltsangehöriger an Covid-19 erkrankt ist oder Sie Kontaktperson K1 sind) und können Sie Ihre Reise deshalb nicht antreten, gilt dies als versicherter Stornogrund.

Auch bei einer Covid-19-Erkrankung am Urlaubsort sind Sie mit der erweiterten Covid-19-Deckung bestens abgesichert: Medizinische Behandlungskosten, Kosten für Quarantäne, frühzeitige oder verspätete Rückreise können abgedeckt werden.

Natürlich versichert jedoch auch der erweiterte Covid-19-Schutz nicht jegliche Schadensfälle. Möchten Sie Ihre Reise stornieren, da Sie Angst vor einer Ansteckung am Urlaubsort haben, leistet die Versicherung nicht. Auch Kosten für Einreise-Tests oder behördliche Quarantäne unabhängig von einer Erkrankung werden nicht übernommen.

Achtung, Reisewarnung
Gilt für Ihr Urlaubsland zum Zeitpunkt der Reise eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6, dann besteht in der Regel kein Versicherungsschutz durch eine Reiseversicherung! Das gilt auch für erweiterte Deckungen.

In einigen Fällen nehmen Versicherungsanbieter hier jedoch eine Unterscheidung vor: Besteht eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19, dann sind Versicherungsfälle im Zusammenhang mit der Pandemie zwar ausgeschlossen, ansonsten besteht jedoch voller Versicherungsschutz im Rahmen der Reiseversicherung. Besteht die Reisewarnung aus einem anderen Grund (z.B. Krieg) besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.

Sie haben noch Fragen zu Ihrem individuellen Reiseversicherungsschutz? Ihr EFM Versicherungsmakler Irdning/Admont hilft Ihnen gerne weiter!

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