Förderung sichert steirische Baudenkmäler
- verfasst von Andreas Kaufmann
- Fenstergucker
Die reiche Geschichte der Steiermark spiegelt sich auch in der Vielfalt der historisch wertvollen Bauten und Anlagen wider. Das Land Steiermark hat es sich zum Ziel gesetzt ihr baukulturelles Erbe auch für die Nachwelt zu erhalten. Das Wohnbauressort fördert daher Maßnahmen, die der Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen dienen und das baukulturelle Erbe sowie die regionale Identität zu bewahren. In den letzten fünf Jahren wurden mit Hilfe der Revitalisierungsförderung rund 570 Baudenkmäler mit in Summe 7,2 Mio. Euro für die Zukunft gesichert. Zudem werden besonders vorbildlich durchgeführte Revitalisierungen seit mehr als 20 Jahren als „Steirische Wahrzeichen“ ausgezeichnet.
Landeshauptmann Christopher Drexler unterstreicht die Bedeutung der steirischen Baudenkmäler für das Land: „Wir Steirerinnen und Steirer sind zurecht stolz auf das reiche kulturelle Erbe, denn die Baukultur ist prägend für die steirische Identität.“ Wohnbaulandesrat Hans Seitinger ergänzt: „Revitalisierungen erhalten nicht nur das Vergangene, sondern sie schützen auch die Zukunft! Denn wenn in historischen Mauern neuer Wohnraum entsteht, reduzieren wir gleichzeitig Boden- und Ressourcenverbrauch.“ Ein wichtiger Aspekt bei Revitalisierungen ist es, die „Seele der Gebäude“ zu erhalten, denn sie stellt eine Verbindung zwischen der prägenden Geschichte und der Gegenwart unserer Heimat dar.
Die Revitalisierungsförderung
Was wird gefördert?
Gefördert werden historisch bedeutende und erhaltenswerte Objekte. Konkret sind eine Vielzahl an Maßnahmen förderbar, wie zum Beispiel:
- · Erhaltung bzw. Restaurierung von Gewölben, Sichtholzdecken, Stuckdecken oder wertvollen Bodenbelägen.
- · Reparatur bzw. bestandsgleicher Nachbau von historischen Fenstern, Balken sowie Innen- und Haustüren
- · Instandsetzung bzw. Rückführung von historischen Putzen und Färbelungen in reiner, traditioneller Kalktechnik
- · Erhaltung aufwändiger historischer Kaminköpfe oder sonstiger Zierelemente im Dachbereich
- · Schwammbekämpfungs- und Trockenlegungsmaßnahmen
- · Statische Sicherungsmaßnahmen
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
Das Land Steiermark gewährt wahlweise
- · nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge im Ausmaß von maximal 10 % der anerkannten Kosten (max. 22.000 € pro Projekt und Jahr) oder
- · Landesdarlehen im Ausmaß von maximal der Hälfte der anerkannten Kosten und (max. 150.000 € pro Projekt und Jahr) mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einer Verzinsung von 0,5 % p.a. dekursiv
Weitere Informationen zur Revitalisierungsförderung finden sich unter: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12838417/167097041/