Internationaler Tag der Verschwundenen

Empfehlung Chefinspektor Franz Strauß und dahinter Oberstleutnant Erwin Strametz Chefinspektor Franz Strauß und dahinter Oberstleutnant Erwin Strametz
Verschwunden aber niemals vergessen.
Der Gedenktag erinnert an das Schicksal von Personen über deren Verbleib nichts bekannt ist. Weltweit verschwinden Tausende Menschen, entweder gewaltsam oder durch eigenen Entschluss, so auch in der Steiermark. Der Internationale Tag der Verschwundenen ist ein jährlich am 30. August begangener Gedenktag, der an das Schicksal von Menschen erinnern soll, die gegen ihren Willen an einem Aufenthaltsort und unter Bedingungen interniert sind, die ihren Familienangehörigen oder ihren juristischen Vertretern nicht bekannt sind.
Die Initiative für diesen Gedenktag geht zurück auf die Federación Latinoamericana de Asociaciones de Familiares de Detenidos-Desaparencidos (FEDEFAM), eine 1981 in Costa Rica gegründete tätige nicht staatliche Organisation und Vereinigung von lokalen und überregionalen Initiativen, die sich aktiv gegen geheime Internierung einsetzen. Zwei Millionen Personen gelten weltweit als vermisst.

Menschen verschwinden spurlos. Von einer Minute auf die andere. Der eine kommt von der Arbeit oder von der Schule nicht mehr nach Hause, der andere kehrt vom Einkaufen oder von einem Ausflug nicht mehr zurück. Entweder werden Menschen Opfer eines Verbrechens oder sie verschwinden aus persönlichen Gründen.

Zurzeit sind in der Steiermark 53 Erwachsene und 18 Jugendliche abgängig. Viele von ihnen schon seit Jahren. Insgesamt wurden heuer bereits 423 Personen bei der Polizei als abgängig gemeldet. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres bedeutet das eine Steigerung von 16 Prozent. Zwei Drittel der Abgängigen kommen von selbst zurück, etwa ein Drittel wird von der Polizei aufgegriffen. Zehn Personen konnten nur mehr tot aufgefunden werden. Von den Langzeitabgängigen sind 62 Prozent Männer und 38 Prozent Frauen. Bei den Jugendlichen ist es genau umgekehrt. Doch die Fahnder im Landeskriminalamt geben die Suche nicht auf.
Drei Fälle wurden im Rahmen des Cold-Case-Managements von Kriminalisten, die mit den ursprünglichen Ermittlungen nichts zu tun hatten, neu aufgerollt. Zwei sind im Vorjahr geklärt worden. Eine abgängige Frau lebt im Ausland und hat geheiratet, eine zweite wurde nach einem Suizid tot aufgefunden.

 

Das erzwungene oder unerzwungene Verschwinden von Personen macht nicht nur die direkt Betroffenen, sondern auch ihre Angehörigen zu Opfern. Es ist für sie extrem belastend, nicht zu wissen, wo sich ihre Liebsten befinden. Sind sie noch am Leben oder sind sie bereits tot. Die Angehörigen bleiben mit ihren Gefühlen und der Ungewissheit meist allein. Sie leiden unter stressbedingten Störungen und erfahren zum Teil gesellschaftliche Ausgrenzung.

Mit dem Verschwinden sind auch existenzielle Probleme verbunden. Durch den Ausfall eines Partners fehlt es den Familien an Einkünften. Ehepartner leiden unter ihrem unklaren rechtlichen Status, denn als Witwe/Witwer würden sie eine Rente erhalten und könnten auch wieder heiraten.

Aber auch Besitzrechte bleiben ungeklärt, solange der Verschwundene nicht für tot erklärt wird. Verschwundene Frauen werden oft Opfer von sexueller Gewalt und sind nach ihrer allfälligen Rückkehr gesellschaftlich zum Teil geächtet. Damit verknüpft ist das Problem der Straflosigkeit der Täter. Viele besitzen immer noch Einfluss und Macht, und verhindern damit die Aufarbeitung der Verbrechen der Vergangenheit.

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