Rutschgefahr durch Laub im Herbst

Bezirk Liezen: Noch bevor der Winter und das Glatteis auf den Wegen und Straßen Einzug halten, wird es schon im Herbst rutschig.

Wenn das wunderschön bunt gefärbte Herbstlaub langsam braun wird und auf Wege und Straßen fällt, steigt zusammen mit dem nassen Laub, überfrierender Nässe oder sogar plötzlich einsetzendem Schneefall die Rutschgefahr. Was banal klingt, kann aufgrund der Haftungspflicht für Eigentümer im Ernstfall kostspielige Folgen nach sich ziehen.

Jedes Jahr verletzen sich eine Vielzahl an Menschen bei Stürzen auf nassen oder mit Laub bedeckten Gehwegen. Leider enden viele dieser Stürze – insbesondere für ältere Menschen – im Krankenhaus, häufig mit Bruchverletzungen. Um trotz nassem Laub, Nieselregen und nebelfeuchter Luft guten Grip zu haben, ist es empfehlenswert, Schuhe mit einem griffigen Profil zu tragen.

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Sturz mit Verletzung, kann eine private Unfallversicherung Sie zumindest vor den finanziellen Folgen schützen. Diese übernimmt dabei je nach den individuellen Versicherungsbedingungen mögliche Behandlungs- oder eventuelle Krankenhauskosten und zahlt darüber hinaus Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen sowie bei Invalidität. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur einspringt, wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Unfalls am direkten Weg zur oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte nach Hause befinden, gilt die private Unfallversicherung außerdem rund um die Uhr und weltweit und schützt Sie somit umfassend.

Doch auch wenn man nicht selbst stürzt, kann einem die durch das Herbstwetter bedingte Rutschgefahr teuer zu stehen kommen, nämlich durch das Haftungsrisiko welches man insbesondere als Hausbesitzer oder Grundstückeigentümer trägt. Da der Großteil der Fußgängerunfälle auf Gehwegen und Gehsteigen passieren, sind die Grundstückseigentümer bzw. Hausbesitzer innerhalb des Ortsgebietes gesetzlich verpflichtet, die Gehwege entlang des Grundstücks sauber zu halten. Sollte dies nicht eingehalten werden und Personen kommen zu Schaden, haftet die Person, die per Vertrag das Haftungsrisiko trägt, persönlich und in voller Höhe, wenn es zu Schadenersatzverpflichtungen kommt.

Das Haftungsrisiko des Grundstückeigentümers kann vertraglich an Dritte weitergegeben werden – das können in etwa ein Dienstleistungsunternehmen, die Hausverwaltung eines Mehrparteienhauses oder aber auch Mietparteien sein. Damit kann Sie das Haftungsrisiko je nach Mietvertrag auch als Mieter einer Wohnung treffen!
Die gute Nachricht dabei ist jedoch: In jedem Fall, ob als Grundstückseigentümer, Hausbesitzer oder Mieter, können Sie Ihre Haftung und das damit verbundene finanzielle Risiko mit dem Abschluss einer Eigenheim- oder Wohngebäudebündelversicherung samt Haus- und Grundbesitzhaftpflicht auf die Versicherung übertragen. Eine solche Versicherung übernimmt im Schadensfall nicht nur die berechtigen Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldforderungen des Geschädigten, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.

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