Besuchsverbot darf kein Nachteil sein

Besuchsverbot darf kein Nachteil sein Foto: Diakonissen/Christoph Huber
Schladming: Die derzeitige Corona-Situation lässt nur im Ausnahmefall Besuche in der Klinik Diakonissen zu.

Neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung gibt es ein zusätzliches Betreuungsangebot für PatientInnen und Angehörige.

Derzeit dürfen nur sterbende PatientInnen besucht und (werdende) Mütter begleitet werden. Das Besuchsverbot ist zum Schutz von PatientInnen und MitarbeiterInnen erlassen worden und steht grundsätzlich im Spannungsverhältnis eines diakonischen Ordensspitals. „Die Zusammenarbeit mit den PatientInnen und deren Angehörigen in allen Phasen des Krankheits- und Genesungsprozesses zeichnet sich aus durch Hilfestellung und Unterstützung.

Hierbei achten wir speziell darauf, dass die PatientInnen selbstbestimmt in den Behandlungsprozess einbezogen werden“ zitiert Pflegedirektorin Birgit Haunschmid aus dem Leitbild der Klinik Diakonissen Schladming.

„Nächstenliebe in unserer Zeit“
„Wir sehen es als unseren Auftrag an, für den Schutz der menschlichen Würde, vor allem in Situationen bedrohten Lebens und existentiellen Nöten, einzutreten. Ziel unserer Teams ist es, umfassend die Bedürfnisse unserer PatientInnen in ihrer Gesamtheit zu erkennen und eine adäquate Betreuung durchzuführen“, so Krankenhausseelsorger Mag. Martin Weirer.

 

Seelsorge auch für Covid-19-PatientInnen
So wie Im März, beim ersten Lockdown, wird das Angebot der seelsorglichen Betreuung weiterhin uneingeschränkt fortgeführt – selbstverständlich unter Einhaltung von strengen Hygienevorschriften. Das Angebot für PatientInnen und Angehörige wurde vom Team aus Sozialarbeiterinnen, Psychotherapeutinnen und Seelsorger sogar intensiviert. Eine ganzheitliche Versorgung von PatientInnen, die in der Pandemie teilweise einer großen seelischen Belastung ausgesetzt sind, liegt der Klinik Diakonissen Schladming besonders am Herzen.

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