Wie lange noch zum Voll-Lockdown?

Seit Mitternacht ist der Lockdown für Ungeimpfte in Kraft, aber ob das der Weisheit letzter Schluss ist, bleibt abzuwarten.


Ungeimpfte dürfen seit heute nicht mehr im Mode-, Möbel- oder Elektrohandel einkaufen. Diese Ausgangsbeschränkungen gelten auch für Jugendliche ab 12 Jahren, die noch nicht geimpft sind. Kontrollieren soll dies die Exekutive im Rahmen ihrer üblichen Einsätze. Die Strafen bei Nichteinhaltung dieser Maßnahmen sollen empfindlich sein. Keine Frage, dass jetzt die Kritik der Ungeimpften wieder lauter und vielfältiger werden.

„Der Lockdown für Ungeimpfte gilt für alle Personen, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen können, in den letzten 180 Tagen eine CoV-Infektion überwunden zu haben. Erstgeimpfte können sich mit einem PCR-Test freitesten. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren und Schwangere. Eine Sonderregelung gibt es für schulpflichtige Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren. Für sie wird der »Ninja-Pass« aus der Schule einem 2-G-Nachweis gleichgestellt.“

Des Weiteren soll es zur Impfpflicht für das Gesundheitspersonal kommen, was manche Experten nicht gutheißen und bildlich mit dem Damoklesschwert gleichsetzen. Wenn das ohnehin schon am Limit arbeitende Ärzte- und Pflegepersonal durch Diktion einer Impfpflicht unter Druck gesetzt wird, ist es nicht absehbar, wie sich der eine oder andere im Gesundheitspersonal entscheiden wird.

Nichtsdestotrotz ist man sich in Fachkreisen und Großteils auch in der Bevölkerung einig, dass wir nur mit einer hohen Durchimpfungsrate diese vierte Welle brechen können, falls es nicht schon zu spät ist.

Bitte nehmen Sie deshalb die Möglichkeit einer Impfung wahr und schützen sie dadurch sich und ihre Mitmenschen vor einer schweren Erkrankung am Covid-19-Virus.

 

Werbung

Werben auf BLO24

Sie haben Interesse auf unserer Plattform zu werben? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns unter +43 (0)664 222 66 00.